Aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates von Oberbrombach vom 22.10.2024 (bzgl. Straßenbenennung) und 26.05.2025 (bzgl. Widmung) sowie des § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachfolgenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet und zwar:
Straße „Auf Wahnschel“
Flur 12, Flurstück 64/12 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Straße „Römerweg“
Flur 12, Flurstück 73/1
Flur 12, Flurstück 64/12 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Bauverwaltung, Zimmer 2, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.