Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Börfink hat am 05.07.2023
die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Gebrannte Kopf Einschied“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 05.07.2023 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplans.
In der Sitzung am 05.07.2023 hat der Gemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Gebrannte Kopf Einschied“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Börfink beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „Gebrannte Kopf Einschied“ die Revitalisierung des ehemaligen Forsthauses westlich der Ortslage zu einer Wohnnutzungsänderung sowie die Möglichkeit der Übernachtung und dem kurzeitigen Wohnen für Feriengäste.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Börfink: Flur 6, Flurstücke 29/39.
Das Plangebiet liegt in der Ortslage Börfink und ist über die Hauptstraße 16 erschlossen.
Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet entsprechend § 4 BauNVO festgesetzt.
Mit der Nutzungsänderung des Forsthauses in ein Wohn sowie Ferienhaus schafft der Ferien- und Erholungsort innerhalb der Verbandsgemeinde und direkte Anrainer Gemeinde des nördlichen verlaufenden Nationalparks, und innerhalb des Naturparks gelegen, eine Infrastrukturmaßnahme für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholungsnutzung sowie wichtige Bausteine für eine touristische Vorsorge.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit von
Donnerstag, 27.07.2023 bis Freitag, 25.08.2023
während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld.
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld.de/042.html zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.