Ortsgemeinde Niederhambach
„Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Auf dem Kleb und Bei der Hainbuch“
Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederhambach hat am 17.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Auf dem Kleb und Bei der Hainbuch“ beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Der Bebauungsplanvorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden wurde durch den Gemeinderat am 18.06.2024 beschlossen.
Planungsinhalt:
Südlich der Ortslage von Niederhambach (Ortsteil Burbach) ist die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (Solarpark) durch einen Investor geplant. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von regenerativer Sonnenenergie im Plangebiet geschaffen werden.
Als Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Die Erschließung des Plangebietes soll über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg erfolgen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld sieht für das Plangebiet bereits eine „geplante Sonderbaufläche / Zweckbestimmung: Photovoltaik“ vor. Demzufolge entwickelt sich der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet nachfolgende Grundstücke:
| Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe qm |
| 1 | Burbach | 8 | 7 | 9898 |
| 2 | Burbach | 8 | 6 | 8582 |
| 3 | Burbach | 7 | 12 | 14500 |
| 4 | Burbach | 8 | 8 | 5330 |
| 5 | Burbach | 8 | 9 | 7540 |
| 6 | Burbach | 8 | 12/1 | 8882 |
| 7 | Burbach | 8 | 10 | 5830 |
| 8 | Burbach | 7 | 8 | 4780 |
| 9 | Burbach | 7 | 7 | 7410 |
| 10 | Burbach | 7 | 6 | 28110 |
| 11 | Burbach | 8 | 31 (tw.) | 2673 |
| 12 | Burbach | 8 | 38 | 424 |
| 13 | Burbach | 8 | 37 | 396 |
| Gesamt |
|
|
| 104355 |
|
|
|
| rd. 10,4 ha |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde, Textliche Festsetzungen) wird im Zeitraum von
Montag, 22.07.2024 bis Freitag, 23.08.2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/202.html zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.