Die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld weist auch in diesem Jahr die Abgabenpflichtigen darauf hin, dass für die Grundsteuer sowie LWK-Beitrag und Kirchensteuer für das Kalenderjahr 2024 keine Abgabenbescheide verschickt werden. Der letzte Abgabenbescheid behält als sog. Dauerbescheid bis zum Erhalt eines neuen (Dauer-)Bescheides seine Gültigkeit.
Neue Abgabenbescheide erhalten nur diejenigen, bei denen sich eine Veränderung (z. B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) gegenüber dem Vorjahr ergeben hat.
Wir weisen daher vorsorglich auf die rechtzeitige Überweisung der Abgaben hin. Die Höhe und Fälligkeiten der Abgaben für das lfd. Jahr 2024 entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Dauerbescheid. Erster Zahlungstermin ist der 15. Februar, die weiteren Termine sind der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist zudem darauf hin, dass die einfachste Möglichkeit der Zahlung aller Abgabearten die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist. Ein entsprechender Vordruck kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter den Telefonnummern 06782 / 990-157 bzw. 990-232 oder per Mail an m.luther@vgv-birkenfeld.de bzw. l.bracken@vgv-birkenfeld.de angefordert werden.
Für diejenigen, die bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit durch die Verbandsgemeindekasse abgebucht.
Nicht davon betroffen sind ist die Gewerbesteuer und die Gebührenbescheide der Verbandsgemeindewerke (Verbrauchsabrechnung Wasser / Abwasser). Hier ergehen jedes Jahr gesonderte Bescheide!