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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der

Entwurf

der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Rötsweiler-Nockenthal

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

für die Jahre 2026 und 2027

zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 öffentlich ausliegt.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rötsweiler-Nockenthal haben die Möglichkeit Vorschläge zum o. g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.

Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) oder per E-Mail an: info@vgv-birkenfeld.de bzw. bei der Ortsbürgermeisterin Angelina Huber per E-Mail an: info@rötsweiler-nockenthal.de einzureichen.

Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.

Ortsgemeinde Rötsweiler-Nockenthal, 09.01.2026
gez. Angelina Huber, Ortsbürgermeisterin