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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung

über die Festlegung eines Marktsonntages in der Stadt Birkenfeld (Rheinland-Pfalz)

Aufgrund des § 12 Abs. 2 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03. April 2014, veröffentlicht am 17. April 2014 (GVBl. Nr. 5, S. 40), wird für die Stadt Birkenfeld folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

In der Stadt Birkenfeld dürfen am

Sonntag, dem 07. August 2022

gewerbliche Märkte in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.

§ 2

An diesem Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG Rheinland-Pfalz sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

§ 3

Vor Antragstellung zur Festsetzung eines privilegierten Spezialmarktes im Sinne des § 6 Abs. 2 LMAMG und eines Flohmarktes gem. § 8 LMAMG hat der Veranstalter des jeweiligen Marktes eine Teilnehmerliste mit Gewerbetreibenden der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Birkenfeld vorzulegen.

§ 4

Die Vorschriften des LMAMG Rheinland-Pfalz in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

Zuwiderhandlungen werden gem. § 20 LMAMG Rheinland-Pfalz mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt am 31. August 2022 außer Kraft.

55765 Birkenfeld, 19.07.2022
Verbandsgemeinde Birkenfeld
Dr. Bernhard Alscher
Bürgermeister