Aufgrund des § 12 Abs. 2 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz (LMAMG) vom 03. April 2014, veröffentlicht am 17. April 2014 (GVBl. Nr. 5, S. 40), wird für die Stadt Birkenfeld folgende Rechtsverordnung erlassen:
In der Stadt Birkenfeld dürfen am
Sonntag, dem 07. August 2022
gewerbliche Märkte in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.
An diesem Marktsonntag können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG Rheinland-Pfalz sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
Vor Antragstellung zur Festsetzung eines privilegierten Spezialmarktes im Sinne des § 6 Abs. 2 LMAMG und eines Flohmarktes gem. § 8 LMAMG hat der Veranstalter des jeweiligen Marktes eine Teilnehmerliste mit Gewerbetreibenden der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Birkenfeld vorzulegen.
Die Vorschriften des LMAMG Rheinland-Pfalz in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.
Zuwiderhandlungen werden gem. § 20 LMAMG Rheinland-Pfalz mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt am 31. August 2022 außer Kraft.