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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung - Ortsgemeinde Siesbach

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Im Hof“

Ortsgemeinde Siesbach

Aufstellungsbeschluss

(Beschleunigtes Verfahren § 13a Baugesetzbuch)

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Ortsgemeinderat Siesbach hat am 21.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Im Hof im beschleunigten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

In gleicher Sitzung erfolgte die Billigung des vorgestellten Bebauungsplanentwurfs und die Beschlussfassung zur Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Planungsinhalt:

Die Ortsgemeinde Siesbach beabsichtigt die weitere bauliche Entwicklung innerhalb der angegrenzten Ortslage. Um dem Gebot der städtebaulichen Regelung und Ordnung gemäß §1 BauGB nachzukommen, soll in einer Teilfläche der Abrundungssatzung ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Voraussetzungen für eine Innenentwicklung sind somit erfüllt und ein Bebauungsplanverfahren gemäß §13a BauGB kann angewandt werden.

Es soll maximal 1 Geschoss zulässig sein, um in der Hanglage eine unerwünschte Dominanz des Baukörpers zu vermeiden. Zudem wurde eine maximale Gebäudehöhe (8,00 m) festgesetzt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a und § 10 a Abs.1 BauGB abgesehen.

Hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Landschaft kommt es in vorliegender Änderung zu keinen weiteren erheblichen Eingriffen. Abwägungserhebliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden nicht berührt.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

 

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Bestandteilen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung) wird im Zeitraum von

Montag, 10.08.2026 bis Freitag, 11.09.2026

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse:

https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 4 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 9) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig digital an die E-Mail-Adresse t.schmitt@vgv-birkenfeld.de abgegeben werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 4 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 9, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

55767 Siesbach, 29.07.2026
Klaus Mildenberger, Ortsbürgermeister