„2. Änderung FNP 2018 - Teilfortschreibung Photovoltaik “Bekanntmachung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen, formellen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Birkenfeld hatte bereits am 20.07.2022 die Aufstellung der „1. Änderung - FNP 2018“ beschlossen. Dieses Verfahren hat die sogenannte frühzeitige Beteiligung in 2024 durchlaufen.
Diese 2. Änderung FNP 2018 ist nun seit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 02.07.2025 separiert in Bezug auf die Ausweisung von Sonderbauflächen zur Ansiedlung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der „2. Änderung FNP 2018 - Teilfortschreibung Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Birkenfeld öffentlich ausgelegt.
Diese 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2018 konzentriert sich somit thematisch ausschließlich auf die Darstellung und Begründung von 7 Sonderbauflächen für Photovoltaik (SO-PV) PV1-Dambach, PV2-Dienstweiler, PV3-Gimbweiler, PV4-Gimbweiler, PV5-Kronweiler, PV6-Rimsberg und PV7-Hoppstädten-Weiersbach.
Dabei handelt es sich um Flächen mit entweder fortgeschrittener, verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungspläne) mit positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren oder bereits rechtskräftigen Bebauungsplänen.
Die genaue Lage der Flächen kann aus den folgenden Planzeichnungen entnommen werden und ergibt sich natürlich aus den offengelegten Planentwurfsunterlagen.
Planzeichnungen:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich Begründung sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Donnerstag, 14.08.2025 bis Montag 15.09.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld. de/100 zur allgemeinen Einsichtnahme und ggf. zum Download bereitgestellt wird.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraumes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2, bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 6) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanung ergibt sich wie vorgenannt aus dem dieser Bekanntmachung beiliegenden unmaßstäblichen Übersichtskarten und ist mit einer unterbrochenen Linie umrandet.
Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Diese sollten elektronisch übermittelt werden an k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de; können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur (Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld) schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltbezogene Information bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet bereitgestellt.
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange liegen zu folgenden Themen vor:
| Mensch | |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 12.07.2024 |
| Es wurde folgende Aussage getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| • | Mögliche Blendwirkungen durch Lichtimmissionen |
| Schutzgut Boden/Wasser | |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionale Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 11.07.2024 |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Raumordnung Regionalentwicklung Naturschutz, 11.07.2024 |
| Es wurden folgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| • | Oberflächenbewirtschaftung |
| • | Beachtung einer Überflutung angepassten Bebauung für einen schadlosen Abfluss des Wassers |
| • | Beachtung des Grundwasserschutzes |
| • | Grundsatz 166 des LEP IV ist zu berücksichtigen (was steht dort) |
| • | Hinweis auf die mit der Planung vorbereitete Bodenversiegelung |
| Schutzgut Tiere /Pflanzen /Schutzgebiete des Naturschutzrechts /Eingriffs-, Ausgleichsregelung | |
| • | Kreisverwaltung Birkenfeld, Abt. 9 Umwelt, 17.07.2024 |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, 27.06.2024 |
| • | Forstamt Birkenfeld, 01.07.2024 |
| Es wurden folgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| • | Kartierung des gesetzlich geschützten Grünlandes erforderlich |
| • | artenschutzfachliche Bewertung von Flora und Fauna |
| • | Ergänzung der naturschutzfachlichen Belange |
| • | Fortschreibung des Landschaftsplans |
| • | Beanspruchung von Waldflächen sowie der einzuhaltende Mindestabstand zu Waldflächen |
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Erdgeschichtliche Denkmalpflege, Direktion Landesarchäologie, 14.05.2024 |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 22.07.2024 |
| Es wurden folgende Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: | |
| • | archäologische Fundstellen und Fundschichten |
| • | möglicher Bergbau/Altbergbau |
Umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
Es wird weiterhin gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen sich zu der Planung zu äußern.