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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan „FNP 2018“ der Verbandsgemeinde Birkenfeld „3. Änderung FNP 2018 – Photovoltaik Siesbach“ Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Flächennutzungsplan, das Bodennutzungskonzept der Verbandsgemeinde Birkenfeld, ist als „FNP 2018“ seit 06.03.2019 rechtswirksam.

Die Fortschreibung des „FNP2018“ befindet sich nun im Verfahren der 1. und 2. Änderung.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Birkenfeld hat nun zur Aufnahme eines Bauleitplanverfahrens der Ortsgemeinde Siesbach am 02.07.2025 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:

Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2018

Für die aus 3 Teilflächen bestehende Planung einer Freiflächen-PV-Anlage in der Ortsgemeinde Siesbach wird aufgrund ihres Planungsfortschritts eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB begonnen. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2018.

Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2018

Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in der Gemarkung Siesbach ist in der verbindlichen Bauleitplanung bereits in einem fortgeschrittenen Stadium.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplan 2018 gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Änderung ergibt sich aus dem offengelegten Planmaterial in Zeichnung und Text.

Die Geltungsbereiche sind im folgenden Lageplan in einer unterbrochenen Linie umrandet, farblich hervorgehoben und tragen den Planaufdruck SO.

Geltungsbereich/Lageplan:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Planentwurf und Begründung) in der Zeit von

Donnerstag 14. August 2025 bis Montag 15.09.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter https://www.vg-birkenfeld. de/100 zur Ansicht und zum Download bereit.

Ergänzend sind alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum bei der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2, bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 6) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der genannten Veröffentlichungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung zu informieren und sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.

Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen sich zu der Planung zu äußern.

Birkenfeld, 04.08.2025
Verbandsgemeinde Birkenfeld
Sven Becker
Beigeordneter