Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Dienstweiler hat in der Sitzung am 30.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanvorentwurfes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Saubitz“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 30.06.2026 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplans.
Ebenfalls in der Sitzung am 30.06.2026 hat der Ortsgemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanvorentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Saubitz“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Dienstweiler beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplans „Saubitz“ um die Entwicklung von gemischten Bauflächen zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Dienstweiler: Flur 10, Flurstücke 118/2, 122/1, 124/2, 127/3, 135/5, 144/1, 150/2 und 714/139.
Die Erschließung des Plangebietes soll über die L170 erfolgen.
Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO als „Mischgebiet (MI)“ festgesetzt. Mit dem „Schwerpunkt“ der gewerblichen Nutzung um besonders dem Aspekt „Gewerbe, Bürogebäude, Geschäftsgebäude“ Rechnung zu tragen und folgt damit auch dem aktuellen Bestand. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld wird die Fläche unter anderem als „Streuobst/Obstanlagen“ dargestellt. Entsprechend wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle notwendig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit von
Montag, 17.08.2026 bis Freitag, 18.09.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter:
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 4 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld zur Ansicht bereit.
Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Veröffentlichungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.