Aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 29.03.2022 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Achtstraße“
von Einmündung „Schneewiesenstraße“ (L167) bis Einmündung „Wasserschiederstraße“
Flur 28, Flurstück 4/8
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 28, Flurstück 77/2
mit der Zweckbestimmung „Gehweg“.
„Am Berghang“
Flur 22, Flurstück 71/50 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 22, Flurstück 71/50 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Am Rech“
Flur 29, Flurstück 67/27 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 29, Flurstück 67/27 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Am Talweiher“
Flur 23, Flurstück 251/44 (teilweise)
Flur 25, Flurstück 105
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegparzellen zum Schulzentrum
Flur 23, Flurstück 277/23
Flur 23, Flurstück 251/36
mit der Zweckbestimmung „Gemeinsamer Geh- und Radweg“.
Flur 25, Flurstück 51/22 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Flur 25, Flurstück 51/22 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„An den Tongruben“
Flur 32, Flurstücke 9/38 und 9/43
Flur 50, Flurstück 140/13 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegeparzelle zwischen den Straßen „An den Tongruben“ und „An Hömig“
Flur 50, Flurstück 140/13 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Flur 32, Flurstücke 9/16 und 9/22
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Hauptstraße“
Flur 29, Flurstück 29/12
Flur 28, Flurstück 42/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Hugo-Zang-Weg“
Flur 9, Flurstück 75/8
Flur 65, Flurstück 14
Flur 65, Flurstück 15/1
Flur 65, Flurstück 30/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 65, Flurstücke 25 und 17
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Pfarrer-Lengler-Weg“
Flur 65, Flurstück 41
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 65, Flurstück 49
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Schneewiesenstraße“
Flur 29, Flurstück 95/18
Flur 29, Flurstück 84/18
Flur 29, Flurstück 95/23 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Schulweg“
Flur 28, Flurstück 12/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 28, Flurstück 12/6 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Parkplatz“.
„Vor der Sielbach“
Flur 32, Flurstück 64/10
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Wasserschiederstraße“
Flur 28, Flurstück 82/3
Flur 25, Flurstück 53/14
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Wasserschiederstraße“
Flur 28, Flurstück 130/1
Flur 28, Flurstück 129/1
Flur 28, Flurstück 128/1
Flur 28, Flurstück 127/3
Flur 28, Flurstück 127/5
Flur 28, Flurstück 120/1
Flur 28, Flurstück 96/1
Flur 28, Flurstück 93/1
Flur 25, Flurstück 72/3
Flur 25, Flurstück 101
Flur 28, Flurstück 80/1
Flur 28, Flurstück 81/1
Flur 28, Flurstück 82/14
Flur 28, Flurstück 83/3
Flur 25, Flurstück 77/5
Flur 25, Flurstück 92/4
Flur 25, Flurstück 93/1
mit der Zweckbestimmung „Gehweg“.
„Wilhelm-Dröscher-Straße“
Flur 65, Flurstück 71/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 65, Flurstücke 70 und 62
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Wegeparzellen zwischen der „Wilhelm-Dröscher-Straße“ und „Wasserschiederstraße“
Flur 8, Flurstück 102/3
Flur 9, Flurstück 229/13 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg.
Wegeparzellen zwischen den Straßen „Wilhelm-Dröscher-Straße“, „Vor Klopp“ und „Auf Ellenborn“
Flur 65, Flurstück 95/1
Flur 26, Flurstück 154/8
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.