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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen für die Teilnehmer des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Züsch - Neuhütten zur Ortslagenregulierung

Im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens wird in Kürze mit der Regulie­rung der Grundstücksgrenzen in den Ortslagen, Ortsteil Muhl, Neuhütten und Züsch, sowie im Anschluss daran mit der Aufmessung der neu festgelegten Grenzpunkte einschließlich der Gebäude be­gonnen.

Info-Flyer zur Ortslagenregulierung werden im Bürgerhaus Neuhütten ausgelegt. In Züsch werden Sie mit dem Mitteilungsblatt zugestellt.

Dieser kann auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle eingesehen werden (-> Züsch-Neuhütten -> 4. Bekanntmachungen ->. InfoFlyerOrtsregulierung.pdf; mit der linken Maustaste auf die PDF-Datei klicken -> Link in neuem Fenster öffnen).

Die Grenzregulierungsarbeiten und die Vermessungsarbeiten werden von Mitarbei­tern des Dienst­leistungszent­rums Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Trier durchge­führt.

Bei der Ortslagenregulierung werden nicht die alten Katastergrenzen hergestellt, sondern es werden in der Regel die ört­lichen Grenzen als neue Flurstücksgrenzen angehalten und ver­markt. Dort, wo es von den Grund­stückseigentümern gewünscht oder aus sachlichen bzw. rechtlichen Gründen erforderlich ist, werden in Abspra­che mit ihnen - abweichend zu den jet­zigen Grenzen - die neuen Flurstücksgrenzen fest­gelegt.

Ziel ist, neben der Erneuerung des Liegenschaftskatasters, die Grundstücke nach Form und Zuschnitt im Hinblick auf die ausgeübte oder geplante bauliche und son­sti­ge Nutzung zweck­mäßig zu gestalten. Auch die rechtlichen Verhältnisse können neu geregelt werden (z.B. Be­seitigung baurechtswidriger Zustände, Dienstbarkeiten usw.).

Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens wird wesentlich durch die gute Zusam­menarbeit aller Beteiligten bestimmt. Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentü­mer sich aktiv zu be­tei­li­gen und sich nach Möglichkeit schon jetzt mit den Nachbarn auf eine sinnvolle Grenz­ziehung zu verständigen.

Für Auskünfte stehen die Bediensteten des DLR Mosel, Abteilung Landent­wicklung und ländli­che Bodenordnung, vor Ort und auch telefonisch (Herr Guido Junghanns, Tel.-Nr.: 0651/9776-248 bzw. Herr Albert Kockelmann, Tel.-Nr. 0651/9776-258) gerne zur Ver­fügung.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Beauftragten des DLR Mosel gemäß § 35 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zu­letzt ge­ändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), berechtigt sind, zur Vorbe­reitung und Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erfor­derlichen Arbeiten auf ihnen vorzu­nehmen.

Aus diesem Grunde bitten wir die betroffenen Grund­stückseigentümer und Nut­zungsberechtigten, das Betreten der Grundstücke für die Durchführung der Grenzre­gulierungs- und Vermessungsarbeiten zu ermöglichen sowie die neuen Grenzzei­chen und Markierungen nicht zu verändern oder zu beseitigen.

Im Auftrag
Gez. Simon Liefgen