Im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens wird in Kürze mit der Regulierung der Grundstücksgrenzen in den Ortslagen, Ortsteil Muhl, Neuhütten und Züsch, sowie im Anschluss daran mit der Aufmessung der neu festgelegten Grenzpunkte einschließlich der Gebäude begonnen.
Info-Flyer zur Ortslagenregulierung werden im Bürgerhaus Neuhütten ausgelegt. In Züsch werden Sie mit dem Mitteilungsblatt zugestellt.
Dieser kann auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/landentwicklung/Verfahren/alle eingesehen werden (-> Züsch-Neuhütten -> 4. Bekanntmachungen ->. InfoFlyerOrtsregulierung.pdf; mit der linken Maustaste auf die PDF-Datei klicken -> Link in neuem Fenster öffnen).
Die Grenzregulierungsarbeiten und die Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Trier durchgeführt.
Bei der Ortslagenregulierung werden nicht die alten Katastergrenzen hergestellt, sondern es werden in der Regel die örtlichen Grenzen als neue Flurstücksgrenzen angehalten und vermarkt. Dort, wo es von den Grundstückseigentümern gewünscht oder aus sachlichen bzw. rechtlichen Gründen erforderlich ist, werden in Absprache mit ihnen - abweichend zu den jetzigen Grenzen - die neuen Flurstücksgrenzen festgelegt.
Ziel ist, neben der Erneuerung des Liegenschaftskatasters, die Grundstücke nach Form und Zuschnitt im Hinblick auf die ausgeübte oder geplante bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig zu gestalten. Auch die rechtlichen Verhältnisse können neu geregelt werden (z.B. Beseitigung baurechtswidriger Zustände, Dienstbarkeiten usw.).
Der Erfolg des Flurbereinigungsverfahrens wird wesentlich durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten bestimmt. Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentümer sich aktiv zu beteiligen und sich nach Möglichkeit schon jetzt mit den Nachbarn auf eine sinnvolle Grenzziehung zu verständigen.
Für Auskünfte stehen die Bediensteten des DLR Mosel, Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenordnung, vor Ort und auch telefonisch (Herr Guido Junghanns, Tel.-Nr.: 0651/9776-248 bzw. Herr Albert Kockelmann, Tel.-Nr. 0651/9776-258) gerne zur Verfügung.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Beauftragten des DLR Mosel gemäß § 35 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), berechtigt sind, zur Vorbereitung und Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
Aus diesem Grunde bitten wir die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, das Betreten der Grundstücke für die Durchführung der Grenzregulierungs- und Vermessungsarbeiten zu ermöglichen sowie die neuen Grenzzeichen und Markierungen nicht zu verändern oder zu beseitigen.