Die durch die Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden
Börfink und Ellweiler
beschlossenen und von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigten bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebenen
werden hiermit gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung RLP durch Auslegung im Dienstgebäude I der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 308, an sieben Werktagen, und zwar vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 öffentlich bekanntgemacht. Eine Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06 78 2 / 990–151 erfolgen.
Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2023 und zum 01.01.2024 in Kraft.