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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Wahl der Landrätin / des Landrats des Nationalparklandkreises Birkenfeld

Am Sonntag, dem 24.09.2023, wird die Wahl der Landrätin / des Landrats durchgeführt.

Die Wahlhandlung dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 01.09.2023 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben.

In der Verbandsgemeinde Birkenfeld:

- bilden die folgenden Ortsgemeinden je einen Stimmbezirk:

Ortsgemeinde

Wahlraum

Straße

Barrierefrei

Abentheuer

Abentheurer Haus

Waldstraße 2

ja

Achtelsbach

Sportlerheim

Zum Sportplatz 3

ja

Börfink

Gemeinschaftshaus

Dorfstraße 6

ja

Brücken

Alte Schule

Trierer Straße 46

nein

Buhlenberg

Gemeinschaftshaus

Hochwaldstraße

ja

Dambach

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße

ja

Dienstweiler

Gemeindehaus

Im Eck 8

ja

Elchweiler

Gemeinschaftshaus

Kelterweg

ja

Ellenberg

Gemeindehaus

Auf der Borr

ja

Ellweiler

Gemeinschaftshaus

Lindenallee 9

nein

Gimbweiler

Mehrgenerationenhaus

Hauptstraße 3

ja

Gollenberg

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße 27

ja

Hattgenstein

Gemeinschaftshaus

Bergstraße 14

ja

Kronweiler

Gemeinschaftshaus

Schulstraße 2

ja

Leisel

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße 25

ja

Meckenbach

Gemeindehaus

Birkenstraße 2

ja

Niederbrombach

Pfarrscheune

Herrengasse 10a

ja

Niederhambach

Gemeinschaftshaus

Schulstraße 2

ja

Nohen

Gemeinschaftshaus

Schulstraße 6

ja

Oberbrombach

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße 31

ja

Oberhambach

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße 32

nein

Rimsberg

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße 4

ja

Rinzenberg

Gemeinschaftshaus

Hochwaldstraße 30a

ja

Rötsweiler-Nockenthal

Vereinsheim Brunnenstube

Talstraße 14 OT Nockenthal

nein

Schmißberg

Gemeinschaftshaus

Am Stabsberg 1

ja

Schwollen

Landgasthaus Böß

Hauptstraße 14

ja

Siesbach

Gemeinschaftshaus

Hauptstraße 38

ja

Sonnenberg-Winnenberg

Gemeinschaftshaus

Schulstraße 3a OT Sonnenberg

ja

Wilzenberg-Hußweiler

Jugendraum am Sportheim

Auf der Dry OT Wilzenberg

ja

- ist die Stadt Birkenfeld in folgende 3 Stimmbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk

Wahlraum

Straße

Barrierefrie

Birkenfeld I

Jahnturnhalle

Jahnplatz 2

ja

Birkenfeld II

Sporthalle an den Gerbhäuser

An den Gerbhäusern 3

ja

Birkenfeld III

Realschule plus – Mensa

Brechkaul 17

ja

In der Stadt Birkenfeld wird ein gesonderter Briefwahlvorstand gebildet. Dieser tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr im Sitzungssaal (Zimmer 404) der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstr. 21 in Birkenfeld zusammen.

- ist die Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach in folgende 2 Stimmbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk

Wahlraum

Straße

Barrierefrei

Hoppstädten-Weiersbach I

Jugendhaus Sitzungssaal

Schulstraße 11

ja

Hoppstädten-Weiersbach II

Sportlerheim Weiersbach

Zum Sportplatz

ja

In der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach wird ein gesonderter Briefwahlvorstand gebildet. Dieser tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr im Jugendhaus, Redaktionszimmer Schulstraße 11 zusammen.

III.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 22.09.2023, 18:00 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

IV.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.

Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 15.10.2023, von 8:00 bis 18:00 Uhr,

eine Stichwahl statt.

V.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Birkenfeld, den 08.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister