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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Vorne auf Wahnschel“

Ortsgemeinde Oberbrombach

Beschleunigtes Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberbrombach hat am 12.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Vorne auf Wahnschel“ im beschleunigten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 16.05.2022 bis 03.06.2022.

Die Beschlussfassung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Gemeinderat am 31.08.2022.

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB abgesehen wird.

Planungsinhalt:

Die Gemeinde Oberbrombach plant mit dem Bebauungsplan und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Vorne auf Wahnschel“ die Entwicklung eines Neubaugebietes östlich der Ortslage in der Flur 12.

Als besondere Art der baulichen Nutzung ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO vorgesehen.

Die Erschließung der Planungsfläche soll über die Gemeindestraße „Naheweg“ erfolgen.

Da sich die Planungsfläche nicht komplett aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird dieser nachrichtlich berichtigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung und Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung, Schalltechnisches Gutachten, Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag, Straßenplanung/Entwurf) sowie alle umweltrelevanten Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Dienstag 04.10.2022 bis Freitag 04.11.2022

während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 7), 55765 Birkenfeld.

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse

https://www.vg-birkenfeld.de/221.html zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Auch im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens nach §13b BauGB sind die Umweltbelange zusammenzustellen, inhaltlich zu prüfen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

1.

Darlegung der Umweltbelange im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan mit folgenden Informationen:

a. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

b. Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter

c. Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit

d. Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenertragspotenzial, Altlasten

e. Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge

f. Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen

g. Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung

h. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur

i. Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter

j. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter

2.

Artenschutzfachbeitrag

Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:

Urheber

(Behörden, Träger öffentlicher Belange)

Thematischer Bezug

Fläche und Boden, Geologie, Altlasten

Landwirtschaftskammer

Bodenertragspotenzial

SGD-Nord, Wasser-Abfall-Boden

Bodenschutz, Abfallwirtschaft

Landesamt für Geologie und Bergbau

Bergbau, Altbergbau, Boden, Baugrund, Rohstoffe

Wasser

SGD-Nord, Wasser-Abfall-Boden

Oberflächenwasserbewirtschaftung, Allgemeine Wasserwirtschaft, Grundwasserschutz

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

Drainagewasser

Kultur- und sonstige Sachgüter

Generaldirektion Kulturelles Erbe

Behandlung von archäologischen Funden

Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.

55767 Oberbrombach, 13.09.2022
Björn Symanzik, 1. Beigeordneter