Titel Logo
Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters (Berichtigung der Flächenangabe)

In der Gemarkung Winnenberg wurden die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises durch den Fortführungsnachweis AZ.: FQ 93191/2022, aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lage

bisherige Fläche

in qm

neue Fläche inqm

1

14

In der Pfaffengewanne

1. Gewann

10170

10245

1

27

In der Pfaffengewanne

3. Gewann

3834

3929

1

36

Bei der Birk

2689

2745

2

23

In Neugründ 2. Gewann

2171

2208

2

28

In der Dreispitz

2912

2949

2

29/1

In der Dreispitz

7932

8027

2

29/4

In der Dreispitz

2445

2566

2

31

In Neugründ 1. Gewann

8637

8743

2

39

In Neugründ 1. Gewann

16154

16388

2

40

In Neugründ 1. Gewann

2046

2083

2

42

In Neugründ 1. Gewann

3838

3893

2

66

In Ringelsgraben

2576

2667

3

18

Der Waldwiesflur

5047

4970

3

19/1

Winnenberger Straße 14

4826

4930

3

53/3

Winnenberger Straße

801

774

3

55/1

Winnenberger Straße 8

906

929

4

1/1

Der Hoffmannswald

1870

1912

4

2/1

Der Hoffmannswald

1922

2004

4

3/1

Der Hoffmannswald

1032

1067

4

5/1

Der Hoffmannswald

2083

2116

4

10

Der Hoffmannswald

836

864

4

36

Der Hoffmannswald

3280

3325

4

37

Der Hoffmannswald

2744

2780

4

38

Der Hoffmannswald

3000

3039

4

39/1

Der Hoffmannswald

3000

3039

4

39/2

Der Hoffmannswald

2270

2226

4

40

Der Hoffmannswald

2452

2508

4

41

Der Hoffmannswald

6800

6929

5

4/2

In der Schaafdell

690

790

5

13/2

Der Schachersrech

1515

1447

6

5/7

Winnenberger Straße 2 B

4189

4234

6

23/1

Die Großwies

6213

6154

6

33/1

Auf der Großwies

238

221

6

41/2

Bei dem Hahndorn

2351

2409

6

48

Hinter der Ochsendell

1620

1647

6

53/1

Hinter der Ochsendell

15250

15153

6

56/7

Brombacher Weg

1581

1502

6

60/2

Am Römerweg

1235

1198

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe am Dienstort in 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24 ausgelegt und kann vom 23.09.2022 bis 07.11.2022 während der Dienststunden von 8:00 bis 13:00 Uhr, eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung mit dem Unterzeichner wäre zu begrüßen. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 06731/494-2102 oder per Email: „willibald.frieser@vermkv.rlp.de“ oder zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweiligen geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Birkenfeld, den 14. September 2022
gez.: Frieser, Vermessungsrat

Diese Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Verm.- und Katasteramtes Rheinhessen-Nahe www.vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.

Allgemeiner Hinweis zur Flächenberichtigung

Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe führt zurzeit im Rahmen der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters einen Abgleich zwischen der buchmäßigen Fläche und der sich aus den Liegenschaftszahlen ergebenden graphischen Fläche durch. Die buchmäßige Fläche ist im Liegenschaftskataster für jedes Flurstück in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Diese amtliche Angabe ist unter anderem notwendig für die Besteuerung von Grund und Boden oder zur Ermittlung des Bodenwertes von Grundstücken.

Bedingt durch ihre historische Entstehung können die Flächenangaben zwischen graphischer und buchmäßiger Fläche voneinander abweichen. Dies trifft insbesondere auf ländliche Gebiete zu, in denen teilweise die Ergebnisse der Urvermessung (ca. 1820 - 1870) noch maßgebend für die Flächenberechnung sind, weil es dort bis heute kaum Neu- oder Folgevermessungen gegeben hat.

Bei den Vermessungen der Flurstücke in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (sogenannte Urvermessungen) wurden Messwerkzeuge verwendet und Vermessungsverfahren angewandt, die die heutigen Anforderungen an genaue Vermessungsergebnisse nicht erfüllen. Gerade die aus den Urvermessungen abgeleiteten Flächen sind entsprechend ungenau.

Die neuerliche Auswertung des Zahlennachweises hat ergeben, dass die ermittelten Flächen von denen im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flächen teilweise abweichen.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Führung des Liegenschaftskatasters1 schreiben vor, Angaben zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Auf der Grundlage der vorstehenden Ergebnisse dieser Maßnahme wurden daher die Flächen der Flurstücke neu berechnet.

1§ 14 Abs. 2 Nr. 1 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S 572), zuletzt geändert duch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Nov. 2008 (GVBl. S. 296), BS 219-1