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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters (Berichtigung der Flächenangabe)

In der Gemarkung Abentheuer wurden die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises durch den Fortführungsnachweis AZ.: FQ 94179/2022, aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lage

bisherige Fläche in qm

neue Fläche in qm

2

11

In der Bleidenbach

408

461

2

20/1

In der Bleidenbach

7693

7769

2

27/1

In der Bleidenbach

442

463

2

27/2

In der Bleidenbach

282

320

2

36/2

In der Bleidenbach

1349

1321

2

36/4

In der Bleidenbach

12721

12627

2

43

In der Bleidenbach

4046

4167

2

44/3

In der Bleidenbach

31811

31633

3

18

In der Bleidenbach

57

66

3

27/1

Traunbach

3830

3924

3

28/1

Benjaminwies

3511

3578

3

29/1

Bei der Hujets Sägemühle

2349

2403

3

39

Bei der Hujets Sägemühle

211

247

3

41

Bei der Hujets Sägemühle

240

258

4

24/1

Am Weiher

370

388

4

30/1

Am Weiher Schmelzwies

18040

17824

4

45/1

Mühlenbergstraße 5

7277

7218

4

51/1

Hammerwies

19623

19449

4

71

Auf dem Mühlenberg links des Weges

1122

1081

4

72

Mühlenbergstraße 11

1681

1653

4

83/3

Mühlenbergstraße 20

2349

2310

4

94/1

Auf dem Mühlenberg rechts des Weges in Alt-Rinzenberg

27316

27156

5

12/1

Alleewiese, Böckingstraße 2, Böckingstraße 2 A

66286

66605

5

51/1

Kleegarten, Böckingstraße 11

11910

12101

5

59

Böckingstraße 1

11

13

5

73/2

Auf der Stockwies

32026

32229

5

74/1

Baumstück

28536

28199

5

78/1

In der Beil

3304

3443

6

4/3

Auf dem Flur

8371

8305

6

5/2

Auf dem Flur

438

399

6

9/1

Auf dem Flur

5393

5344

6

9/4

Auf dem Flur

2096

2040

6

42/4

Am Welkersklöppchen

528

512

6

43/2

Am Welkersklöppchen

20817

20663

6

48

Auf dem Flur an Hohlschied

13249

13147

6

54/1

In Hohlschied

29855

29554

7

6

An Paulysrodt

13894

13770

7

7

In Häferswies

7945

7844

7

9

In Häferswies

3198

3278

7

12

Im Honigsack

15486

15368

7

13

Im Honigsack

19779

19394

7

21

Traunbach

629

612

7

34/5

Am Unterhammer, Auf dem untersten Hammer

2674

2534

7

38/1

Traunbach, Am Unterhammer

534

508

7

74/9

Mühlenbergstraße 6

1020

1050

7

90

Im Hammerrech

393

357

7

107/1

Am Birkenfelder Weg

74118

74871

7

109

Am Birkenfelder Weg

2162

2265

7

124

Auf der Hütte

36

18

8

2

Am Mühlflürchen

5540

5469

8

5

Am Mühlflürchen

1910

1879

8

6

Dellstraße 18

26472

26226

8

24/1

In der Etzwies

2590

2555

8

25/3

Traunbach

850

770

8

25/4

In der Etzwies

3245

3200

8

28/2

In der Etzwies

471

349

8

34/1

In Katzenzahl

385

428

8

34/13

In Katzenzahl

3561

3512

8

34/14

In Katzenzahl

1072

1041

8

34/15

In Katzenzahl

4371

4266

8

47/2

Hauptstraße 21, Hauptstraße 23

1370

1402

8

52/1

Hauptstraße

914

879

8

60/1

Dellstraße 16

3317

3237

8

79/3

In der Teichwies

515

492

8

79/6

In der Teichwies

42

34

8

81

Dellstraße

7118

7009

8

93/1

In der Dell

2042

1999

8

97

In der Dell, Dellstraße 5

4009

3951

8

100

Dellstraße 5

1986

2035

8

120

Im Schemel

16561

16428

8

140/6

Am Welkersklöppchen, In den Sauerwiesen, Spitzgewand, Auf dem Eichelgarten

81091

80804

8

147/1

In den Sauerwiesen

10887

11039

8

164

Spitzgewand

2091

2054

8

170

Unter Hohlschied

235

251

8

171

Unter Hohlschied

85

77

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe am Dienstort in 55765 Birkenfeld, Schneewiesenstraße 24 ausgelegt und kann vom 23.09.2022 bis 07.11.2022 während der Dienststunden von 8:00 bis 13:00 Uhr, eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung mit dem Unterzeichner wäre zu begrüßen. Sie erreichen Ihn unter der Telefonnummer 06731/494-2102 oder per Email: „willibald.frieser@vermkv.rlp.de“ oder zentral an „vermka-rhn@vermkv.rlp.de“.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweiligen geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Birkenfeld, den 14.09.2022

gez.: Frieser, Vermessungsrat

Diese Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Verm.- und Katasteramtes Rheinhessen-Nahe www.vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.

Allgemeiner Hinweis zur Flächenberichtigung

Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe führt zurzeit im Rahmen der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters einen Abgleich zwischen der buchmäßigen Fläche und der sich aus den Liegenschaftszahlen ergebenden graphischen Fläche durch. Die buchmäßige Fläche ist im Liegenschaftskataster für jedes Flurstück in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Diese amtliche Angabe ist unter anderem notwendig für die Besteuerung von Grund und Boden oder zur Ermittlung des Bodenwertes von Grundstücken.

Bedingt durch ihre historische Entstehung können die Flächenangaben zwischen graphischer und buchmäßiger Fläche voneinander abweichen. Dies trifft insbesondere auf ländliche Gebiete zu, in denen teilweise die Ergebnisse der Urvermessung (ca. 1820 - 1870) noch maßgebend für die Flächenberechnung sind, weil es dort bis heute kaum Neu- oder Folgevermessungen gegeben hat.

Bei den Vermessungen der Flurstücke in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (sogenannte Urvermessungen) wurden Messwerkzeuge verwendet und Vermessungsverfahren angewandt, die die heutigen Anforderungen an genaue Vermessungsergebnisse nicht erfüllen. Gerade die aus den Urvermessungen abgeleiteten Flächen sind entsprechend ungenau.

Die neuerliche Auswertung des Zahlennachweises hat ergeben, dass die ermittelten Flächen von denen im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flächen teilweise abweichen.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Führung des Liegenschaftskatasters1 schreiben vor, Angaben zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Auf der Grundlage der vorstehenden Ergebnisse dieser Maßnahme wurden daher die Flächen der Flurstücke neu berechnet.

1§ 14 Abs. 2 Nr. 1 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000(GVBl. S 572), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Nov. 2008 (GVBl. S. 296), BS 219-1