Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gollenberg hat am 11.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Auf der Dreispitz, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Ebenfalls hat der Gemeinderat in der Sitzung am 11.09.2023 den Bebauungsplanentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Auf der Dreispitz, 1. Änderung“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Aufgrund von geänderten baulichen Nutzungen und architektonischen Gestaltungswünschen entsprechen die textlichen Festsetzungen aus den 2000er Jahren – insbesondere die Festsetzungen zur baulichen Kubatur – nicht mehr den aktuellen Erfordernissen.
So werden bspw. mittlerweile wesentlich höhere Kniestockhöhen angestrebt, um mit einer eher flachen Dachneigung den umbauten Raum optimaler ausnutzen zu können. Darüber hinaus spielen energetische Gründe eine zunehmend wichtige Rolle. So wird ein besseres Verhältnis von Außenfläche zu Volumen angestrebt, was Flachdächer und flache Dachneigungen mit sich zieht. Aus Gründen der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes, eines geringeren Primärenergieverbrauchs sowie der geänderten architektonischen Vorstellungen von Bauherren und Bauherrinnen (Wunsch von Stadtvillen mit zweigeschossiger Bauweise) ist eine Änderung und Anpassung der maßgeblichen Festsetzungen notwendig.
In Verbindung mit einer Änderung der Festsetzungen kann die überwiegend steile Topografie des Plangebietes wirtschaftlicher genutzt werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans bringt keine Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit sich. Umweltschützende Belange im Sinne des § 1a BauGB sind nicht betroffen. Da alle sonstigen textlichen Festsetzungen, die sich auf eingriffsrelevante Tatbestände beziehen (Versiegelung) unverändert bleiben, ist ein höherer Eingriff in Natur und Landschaft nicht gegeben.
Es wird ein Bauleitplanverfahren gemäß §13 BauGB betrieben, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die geplanten Änderungen sind nicht dergestalt, dass sie sich auf das zugrundeliegende städtebauliche Leitbild signifikant auswirken und dem damals zum Ausdruck gebrachten planerischem Willen der Gemeinde widersprechen. Die in der 1. Änderung verfolgten Abweichungen vom Planinhalt des Ursprungsplanes liegen im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 2 BauGB abgesehen wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung) in der Zeit von
Donnerstag, 28.09.2023 bis Freitag, 03.11.2023
während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld.
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/131 zur Ansicht oder zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.