Bebauungsplan und Beschluss über die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes und örtliche Bauvorschriften
„Sonstiges Sondergebiet Pferdehaltung – Auf den Horstgärten“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Sonstiges Sondergebiet Pferdehaltung – Auf den Horstgärten“
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gollenberg hat in der Sitzung am 04.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanvorentwurfes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sonstiges Sondergebiet Pferdehaltung – Auf den Horstgärten“ beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Des Weiteren erfolgte in der Sitzung am 04.03.2024 die Beschlussfassung über die entsprechende Paralleländerung des Flächennutzungsplans.
In der Sitzung am 02.09.2024 hat der Gemeinderat den vorgestellten Bebauungsplanvorentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Sonstiges Sondergebiet Pferdehaltung – Auf den Horstgärten“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Gollenberg beabsichtigt für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplanvorentwurfes „Sonstiges Sondergebiet Pferdehaltung – Auf den Horstgärten“ zur Umnutzung eines bestehenden Unterstands zu einem Pferdestall.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Gollenberg: Flur 6, Flurstück 29; Flur 7, Flurstück 78 tlw.
Die Erschließung des Plangebietes soll über den Wirtschaftsweg angrenzend an die Straße „Hochwaldstraße“ erfolgen.
Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Pferdehaltung“ festgesetzt.
Durch die Umnutzung kann einerseits eine bestehende Bausubstanz weiter genutzt werden, wobei die Fortführung der ehemaligen Pferdehaltung dient. Anderseits existieren in der Ortsgemeinde schon private Pferdehaltungen, so dass die Ortsgemeinde sich in dieser Tierhaltung stärker ausrichten kann und eine regionale Bedeutung einnehmen könnte.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit von
Montag, 23.09.2024 bis Freitag, 25.10.2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter:
https://www.vg-birkenfeld.de/131.html
Zusätzlich stehen alle Planunterlagen im genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 9), 55765 Birkenfeld zur Ansicht bereit.
Ergänzend sind die Planunterlagen über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der genannten Veröffentlichungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich im genannten Zeitraum zur Planung zu äußern.