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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Bunker Erwin, 2. Änderung“

Ortsgemeinde Börfink

Aufstellungsbeschluss

(Beschleunigtes Verfahren § 13a Baugesetzbuch)

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Börfink hat am 04.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Bunker Erwin, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

In gleicher Sitzung erfolgte die Billigung des vorgestellten Bebauungsplanentwurfs und die Beschlussfassung zur Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Planungsinhalt:

Die zweite Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich auf das zukünftige Nationalparkamt sowie dessen näheren Umfeld.

Das gewünschte Raumkonzept, eine Barrierefreiheit, notwendige Brandschutzvorkehrungen, ergänzende bauliche Anlagen sowie ein Zusammenspiel mit der ITVT GmbH sind daher alleiniges Thema der Planänderung. Das zugrundeliegende Konzept der Bestandserhaltung soll dabei nicht verworfen, sondern im Sinne einer Bestandsgestaltung weiterentwickelt werden. Ebenfalls ist das öffentliche Interesse – Etablierung des Nationalparkamtes, Wertgewinn der Ortsgemeinde – gewahrt.

Notwendige Änderungspunkte sind:

  1. Maß der baulichen Nutzung
  2. Nebenanlagen
  3. Stellplätze
  4. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a und § 10 a Abs.1 BauGB abgesehen.

Hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Landschaft kommt es in vorliegender Änderung zu keinen weiteren erheblichen Eingriffen. Abwägungserhebliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden nicht berührt.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):

Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Bestandteilen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung) wird im Zeitraum von

Montag, 22.09.2025 bis Mittwoch, 22.10.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse:

https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden

(E-Mailadresse der VGV Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7 (Frau Sommer), schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

55422 Börfink, 09.09.2025
Marco Best, Ortsbürgermeister