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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Birkenfeld Bebauungsplan „Pfarrbitz - 1. Änderung“

Aufstellungsbeschluss und förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten, hat der Stadtrat der Stadt Birkenfeld am 02.09.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Pfarrbitz“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Bebauungsplanvorentwurf und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Pfarrbitz - 1. Änderung“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Beteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Städtebauliches Ziel dieser Änderungsaufstellung ist überwiegend die Anpassung der Planzeichnung an die geänderte Erschließungsplanung. An der grundsätzlichen Nutzungsausweisung, Zielrichtung des Bebauungsplanes als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO, sowie am bisherigen Geltungsbereich ändert sich nichts. Der Änderungsinhalt geht aus den nun bereitgestellten Planentwurfsunterlagen hervor.

Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie umrandet dargestellt. Der Änderungsbereich liegt vollflächig im rechtskräftigen Bebauungsplan „Pfarrbitz“, der im Übrigen unberührt bleibt und ist farblich hervorgehoben.

Lageplan mit Geltungsbereich:

Diesbezüglich erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Geltungsbereich / Bebauungsplanvorentwurf, textliche Festsetzung und Begründung) wird gemäß § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Donnerstag, 25.09.2025 bis Montag, 27.10. 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Ansicht und zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) abrufbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Verbandsgemeinde Birkenfeld Fachbereich 2 (Bauliche Infrastruktur), Auf dem Römer 17, Zimmer 6, 55765 Birkenfeld während der allgemeinen Dienststunden (Montags bis Freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montags bis Donnerstags 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Ansicht bereit.

Während der genannten Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeinde Birkenfeld: k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de ), können aber auch der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Birkenfeld, 10.09.2025
Stadt Birkenfeld
Hans-Peter Lampel
Stadtbürgermeister