Aufstellungsbeschluss
(Beschleunigtes Verfahren § 13a Baugesetzbuch)
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Stadtrat Birkenfeld hat am 02.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Änderung Feckweilerhaide - Wohnbauprojekt Industrieweg“ im beschleunigten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
In gleicher Sitzung erfolgte die Billigung des vorgestellten Bebauungsplanentwurfs und die Beschlussfassung zur Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Planungsinhalt:
Die Stadt Birkenfeld beabsichtigt mit der Änderung des Bebauungsplanes „Feckweilerhaide“ die Entwicklung von Wohnbauflächen/Mischbauflächen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Stadt Birkenfeld im zentralen Bereich wischen Achtstraße, Wagnersweg und Gollenberger Weg.
Der umgebende Planbereich ist vollkommen erschlossen und überwiegend bebaut. Die Fläche der Änderung ist hingegen als innerstädtische Brachfläche / ungenutzte Freifläche anzusehen. Um der raumplanerischen Funktionszuweisung „Wohnen“ der Stadt Birkenfeld Rechnung zu tragen, soll die Brachfläche zu Wohnzwecken entwickelt werden. Im Kontext mit der Umgebungsbebauung entlang des Wagnersweg kann eine einheitliche geschlossene Wohnbebauung erreicht werden, die dem innerstädtischen Charakter entspricht.
Die Änderungsfläche ist aktuell im rechtsgültigen Bebauungsplan als Mischgebiet und zugleich als Gewerbegebiet festgesetzt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a und § 10 a Abs.1 BauGB abgesehen.
Hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Landschaft kommt es in vorliegender Änderung zu keinen weiteren erheblichen Eingriffen. Abwägungserhebliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden nicht berührt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Bestandteilen (Bebauungsplanentwurf, Begründung und textliche Festsetzungen) wird im Zeitraum von
Montag, 22.09.2025 bis Freitag, 24.10.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse:
https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 9) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.
Während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch an die E-Mail-Adresse t.schmitt@vgv-birkenfeld.de abgegeben werden, können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 9 (Herr Schmitt), schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.
55765 Birkenfeld, 12.09.2025
Hans-Peter Lampel, Stadtbürgermeister