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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Ortsgemeinde Siesbach

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Sondergebiet Photovoltaik West, Ost, Süd-2“

Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Siesbach hat am 11.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik West, Ost, Süd-2“ sowie die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. In gleichen Sitzung erfolgte die Beschlussfassung des Bebauungsplanvorentwurfes zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden.

Planungsinhalt:

Die WES Green GmbH beabsichtigt die Errichtung von drei erdgebundenen Photovoltaikanlagen (Solarpark/Freiflächenanlagen) auf der Gemarkung Siesbach in der Verbandsgemeinde Birkenfeld. Die drei Teilflächen liegen rund 850 m westlich der Ortslage Siesbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in drei Teilflächen (West, Ost, Süd-2) gegliedert. Dieser umfasst eine Gesamtfläche von 19,6 ha von denen die Sondergebietsfläche 12,6 ha einnehmen. Bei den Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen (Grün- und Ackerfläche).

In den Sondergebietsflächen ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Standardcontainern (Trafostation, Kompaktstationen mit Wechselrichtern) für die technische Infrastruktur geplant. Die Solarmodule werden auf sogenannten Modultischen zusammengefasst, die wiederum in parallelen Reihen im Gelände angeordnet werden. Dabei können die Module gleich ausgerichtet (meist südexponiert), oder gegenläufig ausgerichtet (meist ost-west-exponiert) angeordnet werden. Die Modultische entsprechen einer einfachen Pult- bzw. Satteldachkonstruktion mit einem filigranen Stützwerk aus Metall. Die Module beginnen min. 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,5 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation, Wechselrichter, Stromspeicher) werden Nebenanlagen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls maximal 3,5 m aufgestellt. Sonderbauten i.S.v. Kameramasten zur Videoüberwachung o.a. sind bis 6,0 m zulässig.

Der Unterwuchs soll als Grünland entwickelt und dauerhaft gepflegt werden.

Das Gelände wird umlaufend eingezäunt und über eine oder mehrere Toranlagen zugängig gemacht. Zur Einbindung der Anlage im Landschaftsbild sind an der Außenseite der Zaunanlage Anpflanzungen vorgesehen.

Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß§ 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld die Planungsfläche nicht als Sonderbaufläche ausweist, muss dieser im Parallelverfahren geändert werden.

Die Erschließung für die Bauphase kann ausgehend von der L175 oder der K19 über das bestehende Wirtschaftswegenetz erfolgen. Eine Neuanlage von Wegen für die Erschließung ist nicht erforderlich. Während des späteren Betriebs beschränkt sich der Verkehr auf eine gelegentliche Kontrolle der Anlage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachfolgende Grundstücke:

Teilfläche West (Gemarkung Siesbach)

Lage

Flur

Flurstück

Auf dem Hofgraben

12

31

Auf dem Hofgraben

12

36 (tw.)

Auf dem Hofgraben

12

37

Auf dem Hofgraben

12

38

Auf dem Hofgraben

12

39

Auf dem Hofgraben

12

40

Teilfläche Ost (Gemarkung Siesbach)

Lage

Flur

Flurstück

Im Grübchen 1. Gewann

13

12

Im Grübchen 1. Gewann

13

13

Im Grübchen 1. Gewann

13

14

Im Grübchen 1. Gewann

13

15

Im Grübchen 2. Gewann

13

16

Im Grübchen 2. Gewann

13

17

Im Grübchen 2. Gewann

13

18

Im Grübchen 2. Gewann

13

19

Im Grübchen 2. Gewann

13

20

Im Grübchen 3. Gewann

13

23

Im Grübchen 3. Gewann

13

24

Im Grübchen 3. Gewann

13

25

Im Grübchen 3. Gewann

13

26

Im Grübchen 3. Gewann

13

27

Im Grübchen 3. Gewann

13

28

Im Grübchen 3. Gewann

13

29

Auf Hermestich

11

49 (tw.)

Auf Hermestich

11

50/1 (tw.)

Auf Hermestich

11

50/3

Auf Hermestich

11

51 (tw.)

Auf Hermestich

11

52 (tw.)

Auf Hermestich

11

53 (tw.)

Auf Hermestich

11

54

Auf Hermestich

11

55

Auf Hermestich

11

56

Auf Hermestich

11

57

Auf Hermestich

11

58/1

Auf Hermestich

11

58/2 (tw.)

Auf Hermestich

11

59/4 (tw.)

Teilfläche Süd-2 (Gemarkung Siesbach)

Lage

Flur

Flurstück

In Bussweiler auf dem Weg

9

1

In Bussweiler auf dem Weg

9

2

In Bussweiler auf dem Weg

9

3

In Bussweiler auf dem Weg

9

4

In Bussweiler auf dem Weg

9

5

Im Eichenbehänk

10

3

Von Siesbach nach Wilzenberg

11

20/2 (tw.)

Kirchenheck 3. Gewann

11

23/1

Kirchenheck 3. Gewann

11

23/2

Kirchenheck 3. Gewann

11

24

Kirchenheck 3. Gewann

11

25

In den nachfolgenden Abgrenzungsplänen sind die Teilflächen des Geltungsbereiches mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):

Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde West, Ost, Süd-2, Begründung Teil 1 – Städtebaulicher Teil, Begründung Teil 2 – Umweltbericht, Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung, Biotoptypenkarte, Erschließungsplan)

wird im Zeitraum von

Montag, 29.09.2025 bis Mittwoch, 29.10.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) abrufbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden

(E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

55767 Siesbach, 16.09.2025
Klaus Mildenberger, Ortsbürgermeister