Ortsgemeinde Siesbach
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Sondergebiet Photovoltaik West, Ost, Süd-2“
Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Siesbach hat am 11.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik West, Ost, Süd-2“ sowie die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. In gleichen Sitzung erfolgte die Beschlussfassung des Bebauungsplanvorentwurfes zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden.
Planungsinhalt:
Die WES Green GmbH beabsichtigt die Errichtung von drei erdgebundenen Photovoltaikanlagen (Solarpark/Freiflächenanlagen) auf der Gemarkung Siesbach in der Verbandsgemeinde Birkenfeld. Die drei Teilflächen liegen rund 850 m westlich der Ortslage Siesbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in drei Teilflächen (West, Ost, Süd-2) gegliedert. Dieser umfasst eine Gesamtfläche von 19,6 ha von denen die Sondergebietsfläche 12,6 ha einnehmen. Bei den Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen (Grün- und Ackerfläche).
In den Sondergebietsflächen ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Standardcontainern (Trafostation, Kompaktstationen mit Wechselrichtern) für die technische Infrastruktur geplant. Die Solarmodule werden auf sogenannten Modultischen zusammengefasst, die wiederum in parallelen Reihen im Gelände angeordnet werden. Dabei können die Module gleich ausgerichtet (meist südexponiert), oder gegenläufig ausgerichtet (meist ost-west-exponiert) angeordnet werden. Die Modultische entsprechen einer einfachen Pult- bzw. Satteldachkonstruktion mit einem filigranen Stützwerk aus Metall. Die Module beginnen min. 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,5 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation, Wechselrichter, Stromspeicher) werden Nebenanlagen mit einer maximalen Höhe von ebenfalls maximal 3,5 m aufgestellt. Sonderbauten i.S.v. Kameramasten zur Videoüberwachung o.a. sind bis 6,0 m zulässig.
Der Unterwuchs soll als Grünland entwickelt und dauerhaft gepflegt werden.
Das Gelände wird umlaufend eingezäunt und über eine oder mehrere Toranlagen zugängig gemacht. Zur Einbindung der Anlage im Landschaftsbild sind an der Außenseite der Zaunanlage Anpflanzungen vorgesehen.
Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß§ 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.
Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld die Planungsfläche nicht als Sonderbaufläche ausweist, muss dieser im Parallelverfahren geändert werden.
Die Erschließung für die Bauphase kann ausgehend von der L175 oder der K19 über das bestehende Wirtschaftswegenetz erfolgen. Eine Neuanlage von Wegen für die Erschließung ist nicht erforderlich. Während des späteren Betriebs beschränkt sich der Verkehr auf eine gelegentliche Kontrolle der Anlage.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachfolgende Grundstücke:
Teilfläche West (Gemarkung Siesbach)
| Lage | Flur | Flurstück |
| Auf dem Hofgraben | 12 | 31 |
| Auf dem Hofgraben | 12 | 36 (tw.) |
| Auf dem Hofgraben | 12 | 37 |
| Auf dem Hofgraben | 12 | 38 |
| Auf dem Hofgraben | 12 | 39 |
| Auf dem Hofgraben | 12 | 40 |
Teilfläche Ost (Gemarkung Siesbach)
| Lage | Flur | Flurstück |
| Im Grübchen 1. Gewann | 13 | 12 |
| Im Grübchen 1. Gewann | 13 | 13 |
| Im Grübchen 1. Gewann | 13 | 14 |
| Im Grübchen 1. Gewann | 13 | 15 |
| Im Grübchen 2. Gewann | 13 | 16 |
| Im Grübchen 2. Gewann | 13 | 17 |
| Im Grübchen 2. Gewann | 13 | 18 |
| Im Grübchen 2. Gewann | 13 | 19 |
| Im Grübchen 2. Gewann | 13 | 20 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 23 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 24 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 25 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 26 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 27 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 28 |
| Im Grübchen 3. Gewann | 13 | 29 |
| Auf Hermestich | 11 | 49 (tw.) |
| Auf Hermestich | 11 | 50/1 (tw.) |
| Auf Hermestich | 11 | 50/3 |
| Auf Hermestich | 11 | 51 (tw.) |
| Auf Hermestich | 11 | 52 (tw.) |
| Auf Hermestich | 11 | 53 (tw.) |
| Auf Hermestich | 11 | 54 |
| Auf Hermestich | 11 | 55 |
| Auf Hermestich | 11 | 56 |
| Auf Hermestich | 11 | 57 |
| Auf Hermestich | 11 | 58/1 |
| Auf Hermestich | 11 | 58/2 (tw.) |
| Auf Hermestich | 11 | 59/4 (tw.) |
Teilfläche Süd-2 (Gemarkung Siesbach)
| Lage | Flur | Flurstück |
| In Bussweiler auf dem Weg | 9 | 1 |
| In Bussweiler auf dem Weg | 9 | 2 |
| In Bussweiler auf dem Weg | 9 | 3 |
| In Bussweiler auf dem Weg | 9 | 4 |
| In Bussweiler auf dem Weg | 9 | 5 |
| Im Eichenbehänk | 10 | 3 |
| Von Siesbach nach Wilzenberg | 11 | 20/2 (tw.) |
| Kirchenheck 3. Gewann | 11 | 23/1 |
| Kirchenheck 3. Gewann | 11 | 23/2 |
| Kirchenheck 3. Gewann | 11 | 24 |
| Kirchenheck 3. Gewann | 11 | 25 |
In den nachfolgenden Abgrenzungsplänen sind die Teilflächen des Geltungsbereiches mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde West, Ost, Süd-2, Begründung Teil 1 – Städtebaulicher Teil, Begründung Teil 2 – Umweltbericht, Brutvogeluntersuchung und Biotoptypenkartierung, Biotoptypenkarte, Erschließungsplan)
wird im Zeitraum von
Montag, 29.09.2025 bis Mittwoch, 29.10.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) abrufbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden
(E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.