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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) erfolgt hiermit eine öffentliche Zustellung.

Es betrifft den Gewerbesteuerbescheid vom 01.09.2025

Buchungsnummer 85840-119185

Steuernummer 09/674/04627

Steuerpflichtiger Firma Bardsley International GmbH; zuletzt gemeldet unter

Oak Road 4 App 1F;

55768 Hoppstädten-Weiersbach

Der Bescheid wird öffentlich zugestellt, da das Gewerbe unter vorgenannter Adresse nicht zu ermitteln ist. Zustellbevollmächtigte oder Vertreter sind nicht bekannt.

Der Gewerbesteuerbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat, nach deren Ablauf der Bescheid bestandskräftig wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen in Gang gesetzt

werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Zu den Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr kann der

Steuerpflichtige oder berechtigte Personen den o. g. Gewerbesteuerbescheid im Fachbereich 1 –

Steueramt – Schneewiesenstraße 21 in 55765 Birkenfeld einsehen (wir bitten um Terminvereinbarung).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. Luther
(Fb1 Finanzen/Steueramt)