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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Ortsgemeinde Kronweiler

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Wittum“

Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kronweiler hat am 16.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Wittum“ beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.

Der Bebauungsplanvorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden wurde durch den Gemeinderat am 17.12.2024 beschlossen.

Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgt derzeit im Rahmen der 1. Änderung FNP 2018. Ein entsprechender Beschluss zur Änderung des FNP erfolgte durch den Gemeinderat bereits am 04.11.2021.

Planungsinhalt:

Die „GPJ Solarpark Kronweiler-Rimsberg GmbH & Co. KG“ beabsichtigt die Errichtung einer gemarkungsübergreifenden Photovoltaik-Freiflächenanlage auf landwirtschaftlicher Nutzfläche (Grünland). Betroffen sind die Gemarkungen Kronweiler und Rimsberg. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Wittum“ auf der Gemarkung Kronweiler umfasst ein Plangebiet rund 970 m nordwestlich der Ortslage Kronweiler und etwa 2,2 km nordöstlich der Ortslage Rimsberg mit einer Flächengröße von etwa 7,7 ha.

Da die Photovoltaik-Freiflächenanlage gemarkungsübergreifend errichtet werden soll, sind zwei separate Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Die Gesamtfläche der Anlage (Gemarkung Kronweiler und Rimsberg) beträgt 20,7 ha.

Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Solarmodule beginnen etwa 0,8 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,50 m über Geländeniveau. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation, Wechselrichter, Stromspeicher) werden Nebenanlagen mit einer maximalen Höhe von 3,50 m aufgestellt. Der Unterwuchs soll als Grünland entwickelt und dauerhaft gepflegt werden. Das Gelände wird umlaufend eingezäunt und über eine oder mehrere Toranlagen zugängig gemacht. Zur Einbindung der Anlage im Landschaftsbild sind an der Außenseite der Zaunanlage abschnittsweise Strauchpflanzungen vorgesehen.

Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß

§ 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Die Erschließung innerhalb der Bauphase kann über das vorhandene Wirtschaftswegenetz ausgehend von den beiden Landesstraße L 172 (Richtung Rimsberg) sowie L 173 (Richtung Kronweiler) erfolgen. Die Herrichtung einer neuen Erschließung ist nicht notwendig. Während des späteren Betriebs beschränkt sich der Verkehr auf eine gelegentliche Kontrolle der Anlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Gemarkung Kronweiler, Flur 7, Flurstück 107.

Im nachfolgenden Abgrenzungsplan ist der Geltungsbereich mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):

Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Biotoptypenkarte, Faunistische Untersuchung, Zielabweichungsbescheid) wird im Zeitraum von

Montag, 27.01.2025 bis Freitag, 28.02.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über

die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

55767 Kronweiler, 13.01.2025
Jochen Bier, Ortsbürgermeister