Beschluss über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberbrombach hat am 06.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Auf Kohlersheck, Unter der Ebertsheck, In Bergesdell, In Bergesrech“ sowie die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. In der Gemeinderatsitzung am 20.11.2025 erfolgte die Beschlussfassung des Bebauungsplanvorentwurfes (inklusive Änderung des Geltungsbereiches) zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der betroffenen Nachbargemeinden.
Planungsinhalt:
Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beabsichtigt die Firma greentech invest 35 GmbH & Co. KG, im Zuge der Energiewende, in der Ortsgemeinde Oberbrombach eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten.
Für die Planung ist eine Fläche im Norden der Gemarkung Oberbrombach vorgesehen, circa 290 m nordöstlich des äußeren Siedlungskörpers. Die nördliche Grenze der Fläche stellt gleichzeitig auch die Gemeindegrenze zu der Nachbargemeinde Rötsweiler-Nockenthal dar.
Da durch die Planung Teile von Vorranggebieten in Anspruch genommen wurden und damit Ziele der Raumordnung tangiert waren, wurde ein Zielabweichungsverfahren notwendig. Mit Bescheid vom 29.07.2025 wurde die Zielabweichung seitens der SGD Nord positiv beschieden. Ursprünglich hatte die Firma greentech invest 35 GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 10.11.2023 die Errichtung einer ca. 14 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage beantragt. Im weiteren Verlauf wurde das Vorhabengebiet auf ca. 10,2 ha verkleinert, wodurch die Inanspruchnahme eines Vorranggebietes Regionaler Grünzug aus dem Geltungsbereich der Planung entfallen ist.
Im Zuge der laufenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2018 der Verbandsgemeinde Birkenfeld wird das Plangebiet bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ berücksichtigt (Vorentwurf Stand April 2025). Hierbei wurde allerdings die Abgrenzung des Geltungsbereiches vor der Verkleinerung im Laufe des Zielabweichungsverfahrens angenommen, welche im weiteren Verfahren an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst wird.
Die Erschließung der Planungsfläche soll über die angrenzenden, befestigten Wirtschaftswege und über die daran unmittelbar angebundene Bundesstraße 41 erfolgen.
Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachfolgende Grundstücke:
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Gewann |
| Oberbrombach | 4 | 1 | Ebertsheck |
| Oberbrombach |
| 4 tw. | In Bergesrech |
| Oberbrombach |
| 5 tw. | In Bergesrech |
| Oberbrombach |
| 6/3 tw. | In Bergesrech |
| Oberbrombach |
| 15 | In Bergesdell |
| Oberbrombach |
| 16 | In Bergesdell |
| Oberbrombach |
| 17 | In Bergesdell |
| Oberbrombach |
| 18/1 | Unter der Ebertsheck |
| Oberbrombach |
| 18/2 | Unter der Ebertsheck |
| Oberbrombach |
| 19 | In Bergesdell |
| Oberbrombach |
| 24 tw. | In Bergesrech |
| Oberbrombach |
| 26 tw. | In Bergesdell |
| Oberbrombach | 3 | 66/3 tw. / Weg |
|
| Oberbrombach |
| 67 | Auf Kohlersheck |
| Oberbrombach |
| 5 | Auf Kohlersheck |
| Oberbrombach |
| 6 | Auf Kohlersheck |
Im nachfolgenden Abgrenzungsplan ist der Geltungsbereich dargestellt:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
Der Bebauungsplanvorentwurf (Geltungsbereich, Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Übersichtskarte) wird im Zeitraum von
Montag, 26.01.2026 bis Freitag, 27.02.2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) abrufbar.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, Zimmer 7, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.