Beschluss über die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes
Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rimsberg hat am 13.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Höhenbaum“ und die Paralleländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.09.2023 erfolgte die Beschlussfassung über den Bebauungsplanvorentwurf und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Die Gemeinde Rimsberg plant mit dem Bebauungsplan „Auf dem Höhenbaum“ die Entwicklung eines Neubaugebietes südöstlich der Ortslage um die Entwicklung von bebaubaren Flächen zu ermöglichen. Mit der Schaffung weiterer bebaubarer Bereiche folgt die Ortsgemeinde dem raumordnerischen Grundsatz G 13 der Zweiten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe („Die Gemeinden ohne besondere Funktionszuweisung sollen unter Beachtung einer landschaftsgerechten Ortsgestaltung und der Bewahrung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes – Wohnungen für den örtlichen Bedarf (Eigenentwicklung) bereitstellen“.)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da sie unmittelbar an die bestehende Ortslage anschließt, über die bestehende Landesstraße (L172) erschlossen ist und langfristig eine Arrondierung des Ortsteiles bewirkt.
Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gestaltet werden, um besonders dem Aspekt „Wohnen“ Rechnung zu tragen. Es sollen öffentliche Grünflächen geschaffen werden, die mit der Zweckbestimmung „Spielplatz und Parkanlage“ hochwertige Orte zum Spielen, Treffen und Verweilen schaffen. Gleichzeitig ist die Schaffung von neuen Wohnformen (Eigentumswohnungen und Mikrohäuser) angedacht, um die Attraktivität des Wohnens im ländlichen Raum zu steigern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Abgrenzungsplan mit einer schwarz unterbrochenen Linie dargestellt und beinhaltet folgende Grundstücke:
Gemarkung Rimsberg, Flur 7, Flurstücke 12, 11, 10, 9.
Die Darlegung der Planung und Anhörung der Bürger erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Geltungsbereich, Bebauungsplanvorentwurf, Textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit von
Montag 23.10.2023 bis Freitag 24.11.2023
während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr; freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17 (Zimmer 7), 55765 Birkenfeld.
Während der Auslegungszeit haben die Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter dem nachfolgenden Link zum Download bereit
( https://www.vg-birkenfeld.de/241.html). Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) zugänglich.
55765 Rimsberg, 02.10.2023