Ausgabe 41/2024
Nachrichten anderer Behörden
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Schutz der stillen Feiertage
Die Kreisverwaltung Birkenfeld weist auf Beachtung der nachfolgenden Regelungen hin:
Grundsätzlich gilt für alle Sonn- und Feiertage folgende Regelung:
Verbot von öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.
Allerheiligen 01.11.2024
- Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr
- Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen während der Zeit des Hauptgottesdienstes bis 11:00 Uhr, wenn nicht ein höheres Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder der Volksbildung vorliegt, und von 13:00 bis 20:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
- Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen während der Zeit des Hauptgottesdienstes bis 11:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung oder der seelisch-geistigen Erbauung dienen, und von 13:00 bis 20:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
- Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen während der Zeit des Hauptgottesdienstes bis 11:00 Uhr
Volkstrauertag 17.11.2024
- Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
- Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen ab 4:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
- Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen bis 13:00 Uhr
- Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr
Totensonntag 24.11.2024
- Verbot von der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4:00 Uhr, wenn sie nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind
- Verbot von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Umzügen ab 4:00 Uhr, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen
- Verbot von öffentlichen sportlichen oder turnerischen Veranstaltungen bis 13:00 Uhr
- Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen ab 4:00 Uhr
Im Auftrag
Schultheiß