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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in 55765 Birkenfeld/Nahe am Sonntag, dem 13. Oktober 2024

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) in der derzeit gültigen Fassung wird für die Stadt Birkenfeld folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Birkenfeld dürfen am Sonntag, dem 13. Oktober 2024, in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährten Ersatzfreizeiten zu führen.

§ 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder aufzuhängen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des LadöffnG geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl.I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. S. 2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit dem 31.12.2024 außer Kraft.

55765 Birkenfeld/Nahe, 01.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld/Nahe
M. König, Bürgermeister