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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

„Sondergebiet Freizeit und Erholung – Auf dem Stock“

Gemeinde Buhlenberg

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Die Ortsgemeinde Buhlenberg stellt den Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeit und Erholung – Auf dem Stock“ auf um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.01.2025 vom Gemeinderat gefasst.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) inklusive der Beteiligung der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

Planungsinhalt:

Die Ortsgemeinde Buhlenberg beabsichtigt die städtebauliche Entwicklung im Bereich der Weiheranlage Am Sportplatz Buhlenberg. Im Rahmen der Ortsentwicklung ist Baurecht durch die Erstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen um Vorhaben zur Stärkung von Freizeit und Erholungsnutzung zu ermöglichen. Geplante Maßnahmen sind: Erneuerung Schutzhütte, Errichtung WC-Container, Herstellung Barfußpfad und Zufahrt.

Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 10 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit und Erholung“ festgesetzt.

Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert werden.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die gemeindeeigene Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 82.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Prüfung) sowie allen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Montag, 13.10.2025 bis Freitag, 14.11.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB abrufbar.

Während der genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen aktuell vor und werden im Internet bereitgestellt bzw. öffentlich ausgelegt:

1.

Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:

a.

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

b.

Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter

c.

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit

d.

Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Altlasten

e.

Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge

f.

Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen

g.

Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung

h.

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur

i.

Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter

j.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter

k.

Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Kompensationsmaßnahmen

l.

Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen

2.

Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichts

3.

Geotechnischer Bericht Umfeldgestaltung Weiheranlage am Sportplatz - Baugrunduntersuchung

Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:

Urheber (Behörden, Träger öffentlicher Belange)

Thematischer Bezug

Geologie und Bergbau

Landesamt für Geologie und Bergbau

Bergbau, Altbergbau, Boden, Baugrund

Wasserwirtschaft

SGD Nord, Regionalstelle Koblenz

Gewässerrandstreifen, Wasserhaushaltsbilanz, Sturzflutgefährdung, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung

Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarzen unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

55767 Buhlenberg, 29.09.2025
Gunter Kronenberger