Gemäß § 98 Abs. 1 i. V. m. 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Schwollen für das Jahr 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Schwollen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, Zimmer 303, vom 24.10.2019 bis zum 07.11.2019 öffentlich ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Schwollen haben die Möglichkeit, Vorschläge zu dem genannten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und dem Nachtragshaushaltsplan innerhalb der o. g. Auslegungsfrist einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld, oder an den Ortsbürgermeister oder per E-Mail (info@vgv-birkenfeld.de) einzureichen.
Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.