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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Landesstraße 165 bei Abentheuer 01-Neubau Traunbachbrücke BW 6308 709 (509alt) 02-Neubau Bleidenbachbrücke BW 6308 708 03-Instandsetzung Traunbachbrücke BW 6308 511 hier: Vorarbeiten auf Grundstücken Für die geplanten Baumaßnahmen sollen ab Ende November 2023 bis Ende Januar 2024 Bodenerkundungsarbeiten in Form von Baggerschürfen, Handschürfen, Bohrsondierungen und Rammsondierungen durchgeführt werden. Folgende Grundstücke sind betroffen: 01 - Neubau Traunbachbrücke BW 6308 709 (509alt) in der Gemarkung Abentheuer

Flur

Flurstücks-Nr.

Flur

Flurstücks-Nr.

1

7/13

1

39

1

45

1

46

3

50

3

67

3

68

02 - Neubau Bleidenbachbrücke BW 6308 708 in der Gemarkung Abentheuer

Flur

Flurstücks-Nr.

Flur

Flurstücks-Nr.

2

36/4

2

38

3

30/5

3

33

3

34

3

35

3

36/6

3

65

03 - Instandsetzung Traunbachbrücke BW 6308 511 in der Gemarkung Börfink

Flur

Flurstücks-Nr.

Flur

Flurstücks-Nr.

3

35/7

3

96/18

3

96/19

3

96/21

3

96/22

3

96/23

Die vorgesehenen Punkte für die Baggerschürfe, Handschürfe, Bohr- und Rammsondierungen werden vorher in der Örtlichkeit mit Pflöcken markiert. Diese zur Vorbereitung und Durchführung der Planung notwendigen Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind nach den Regelungen des §4a Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz von den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte des Landesbetriebes Mobilität Bad Kreuznach ausgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz auf Antrag des Landesbetriebes Mobilität eine Entschädigung fest. Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, Eberhard-Anheuser-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: LBM@poststelle.rlp.de

erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach eingegangen ist.

Der Leiter des Landesbetriebes Mobilität Bad Kreuznach
Thomas Wagner