Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Wohnen an der Steinkaul“
Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach
Aufstellungsbeschluss
(Beschleunigtes Verfahren § 13a Baugesetzbuch)
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (in der derzeit gültigen Fassung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach hat am 08.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Wohnen an der Steinkaul“ im beschleunigten Verfahren beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
In gleicher Sitzung erfolgte die Billigung des vorgestellten Bebauungsplanentwurfs und die Beschlussfassung zur Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden.
Planungsinhalt:
Entlang der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach soll zur Nachverdichtung des Siedlungskörpers Baurecht für mehrere Wohnhäuser geschaffen werden. Bei dem Plangebiet handelt es sich aktuell um eine größtenteils untergenutzte Freifläche in integrierter Ortslage. Das im südlichen Teilbereich befindliche Wohngebäude mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden wird aufgegeben und soll rückgebaut werden.
Die Erschließung der Fläche ist über die angrenzende Hauptstraße gewährleistet.
Der Standort ist für Wohnen sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist. Eine stetige Nachfrage nach Wohnraumangebot ist aufgrund der Attraktivität der Gemeinde Hoppstädten-Weiersbach als Wohn- und Arbeitsort sowie als Hochschulstandort vorhanden. Daher ist die Gemeinde Hoppstädten-Weiersbach auch bestrebt, geeignete Flächen für eine Wohnbebauung nutzbar zu machen.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebiets teilweise nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans), § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Der nördliche Teilbereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Auf der Heide“ aus dem Jahr 2002. Dieser setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest. Eine Bebauung ist somit grundsätzlich möglich, wobei u.a. die damals getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (insbesondere der max. Traufhöhe) der geplanten Bebauung entgegenstehen. Der südöstliche Randbereich liegt zudem innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hauptstraße II“ aus dem Jahr 1992, welcher ein Mischgebiet und öffentliche Grünfläche festsetzt. Der zentrale Teilbereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und somit als Außenbereich zu beurteilen. Auf dieser Grundlage kann die geplante Bebauung nicht realisiert werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem nachfolgenden Geltungsbereich (schwarz unterbrochene Linie) zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4.940 m2.
Der Bebauungsplan „Wohnen an der Steinkaul“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Hauptstraße II“ aus dem Jahr 1992 und den Bebauungsplan „Auf der Heide“ aus dem Jahr 2002.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld stellt für das Gebiet eine Wohnbaufläche, eine gemischte Baufläche und eine Fläche für die Landwirtschaft mit Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Ausgleichsflächen - dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nur teilweise erfüllt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a und § 10 a Abs.1 BauGB abgesehen.
Hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Landschaft kommt es in vorliegender Änderung zu keinen weiteren erheblichen Eingriffen. Abwägungserhebliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden nicht berührt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung) wird im Zeitraum von
Montag, 27.10.2025 bis Freitag, 28.11.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse: https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) abrufbar.
Während der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit) im genannten Zeitraum die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen vorrangig elektronisch abgegeben werden (E-Mailadresse der VGV Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7 (Frau Sommer), schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.