Die durch die Gemeinderäte der Ortsgemeinden
Dambach,
Gollenberg,
Hattgenstein,
Kronweiler
in den jeweiligen Ratssitzungen beschlossenen und von der Kreisverwaltung Birkenfeld (Kommunalaufsicht) genehmigten bzw. ohne Rechtsbedenken zurückgegebenen
werden hiermit gemäß §§ 98 Abs. 1, 97 Abs. 3 GemO RLP durch Auslegung öffentlich bekanntgemacht.
Die Auslegung der Nachtragshaushaltssatzungen erfolgt während den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Dienstgebäude I (Rathaus), Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 303 an sieben Werktagen vom 06.11. bis 14.11.2023.
Die Nachtragshaushaltssatzungen treten rückwirkend jeweils zum 01.01.2023 in Kraft.