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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Niederhambach

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

„Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Auf dem Kleb und Bei der Hainbuch“

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Die Ortsgemeinde Niederhambach stellt den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teilgebiet Auf dem Kleb und Bei der Hainbuch“ auf um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.08.2023 vom Gemeinderat gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) inklusive der Beteiligung der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

Planungsinhalt:

Südlich der Ortslage von Niederhambach (Ortsteil Burbach) ist die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (Solarpark) durch einen Investor geplant. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von regenerativer Sonnenenergie im Plangebiet geschaffen werden.

Als Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld sieht für das Plangebiet bereits eine „geplante Sonderbaufläche / Zweckbestimmung: Photovoltaik“ vor. Demzufolge entwickelt sich der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet nachfolgende Grundstücke:

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzgutachten) sowie allen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Montag, 03.11.2025 bis Freitag, 05.12.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/100 zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal RLP) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB abrufbar.

Während der genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen aktuell vor und werden im Internet bereitgestellt bzw. öffentlich ausgelegt:

direkte Zufahrt zur Kreisstraße, Beachtung der 20 m-Bauverbotszone.

Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarzen unterbrochenen Linie gekennzeichnet.

55767 Niederhambach, 20.10.2025
Bernd Jäkel, Ortsbürgermeister