Aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Birkenfeld vom 13.09.2022 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Am Weiherdamm“
Flur 29, Flurstück 9/8
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf dem Römer“
Flur 28, Flurstück 39/6
Flur 29, Flurstück 29/13
Flur 29, Flurstück 22/4
Flur 29, Flurstück 95/23
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Ing.-Goering-Straße“
Flur 26, Flurstück 39/1
Flur 28, Flurstück 73/4 (teilweise)
Flur 26, Flurstück 38/2
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 28, Flurstücke 76/5, 75/2 und 73/5
mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Parkplatz“.
Verbindungsweg zwischen den Straßen „Am Gaurech“ und „Friedrich-August-Straße“
Flur 54, Flurstück 158/1
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.