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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Birkenfeld

Bebauungsplan „Besondere Wohnformen An Kahr“

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (§ 13b iVm. §§13 a und 13 BauGB)

Die Stadt Birkenfeld stellt den Bebauungsplan „Besondere Wohnformen An Kahr“ auf, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.05.2021 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

Die Beschlussfassung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung nach Baugesetzbuch erfolgte am 13.09.2022 im Stadtrat: „…Dem Bebauungsplan wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Planunterlagen sind in Form der formellen Offenlage auf die Dauer eines Monats mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen auszulegen.“.

Die Planungsfläche liegt südöstlich der Stadt und wird von der Gemeindestraße „Wasserschiederstraße“ erschlossen.

Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:

Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarzen unterbrochenen Linie gekennzeichnet:

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung und Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung, Darlegung der Umweltbelange, Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands, Schalltechnisches Gutachten) sowie alle umweltrelevanten Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von

Donnerstag 17.11.2022 bis Montag 19.12.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Bauverwaltung, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 06782/990-197/206).

Zusätzlich stehen alle Planunterlagen sowie alle umweltrelevanten Informationen im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/033.html zum Download bereit. Ergänzend sind die Planunterlagen sowie die umweltrelevanten Informationen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Im Verfahren gem. der §§ 13b, 13a und 13 BauGB wird gem. §13 Absatz III Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen. Aber auch im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens nach §13b BauGB sind die Umweltbelange zusammenzustellen, inhaltlich zu prüfen und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

1. Darlegung der Umweltbelange im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan mit folgenden Informationen:

a.

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

b.

Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter

c.

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit

d.

Fläche und Boden: Bodeneigenschaften, Altlasten

e.

Wasser: Oberflächengewässer, Hochwasservorsorge

f.

Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen

g.

Landschaft: Naturraum, Erholungseignung

h.

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen,

i.

Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter

j.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter

2. Artenschutzfachbeitrag

3. Schalltechnisches Gutachten

Des Weiteren liegen folgende verfügbare Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) mit Umweltbezug zum Bebauungsplanentwurf vor:

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Birkenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Birkenfeld, 02.11.2022
Stadt Birkenfeld
Miroslaw Kowalski, Stadtbürgermeister