Aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hoppstädten-Weiersbach vom 12.10.2022 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrs-flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Gemarkung Hoppstädten
„Am Hübel“
Flur 22, Flurstück 120/8
Flur 22, Flurstück 112/4
Flur 22, Flurstück 113/7
Flur 22, Flurstück 112/6
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf der Wirth“
Flur 22, Flurstück 157/20
Flur 22, Flurstück 376/191 (teilweise)
Flur 21, Flurstück 382 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Bergstraße“
Flur 22, Flurstück 185/1
Flur 22, Flurstück 181/13
Flur 21, Flurstück 390 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Bittelfeld“
Flur 52, Flurstück 9/1 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Flur 52, Flurstücke 9/1 (teilweise) und 19/1 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Im Wiesgen“
Flur 39, Flurstück 104/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Kapellengasse“
Flur 26, Flurstück 284/13
Flur 23, Flurstück 173/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Nordweg“
Flur 39, Flurstück 26
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegeparzellen zwischen den Straßen „Nordweg“ und „Rothenweg“
Flur 39, Flurstücke 42 und 53
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Rothenweg“
Flur 39, Flurstück 73/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Schulstraße“
Flur 39, Flurstück 27
Flur 22, Flurstück 104/19
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Gemarkung Weiersbach
„Amselweg“
Flur 27, Flurstück 25/2
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf Patersland“
Flur 27, Flurstück 88
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Wegeparzelle zwischen den Straßen „Auf Patersland“ und „Amselweg“
Flur 27, Flurstück 71
mit der Zweckbestimmung „Fußweg“.
„Finkenweg“
Flur 4, Flurstück 112/11
Flur 27, Flurstück 56/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Im Langenfeld“
Flur 27, Flurstück 1/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Lerchenweg“
Flur 27, Flurstück 36/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Mühlenweg“
Flur 26, Flurstück 12/2
Flur 26, Flurstück 43/10 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.