Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates von Birkenfeld vom 29.03.2022 und des § 37 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung wird eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche, Haidweg, in der Stadt Birkenfeld entwidmet. Bei der Teilfläche handelt es sich um die zwischenzeitlich 3 abparzellierten Grundstücke, Flurstücke 48/56, 48/57 und 48/58 in Flur 2.
Die Zweckbestimmung der übrigen Straßenparzelle bleibt unberührt.
Der genaue Umfang der entwidmenden Fläche kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.