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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schwollen

Der Ortsgemeinderat Schwollen hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Schwollen vom 22. Mai 2015, in der Fassung der zweiten Änderung vom 13.08.2019 wird wie folgt geändert:

§ 3 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderats auf den Ortsbürgermeister

Die Wertgrenzen in Absatz 1 und 6 werden auf 3.000,- € erhöht.

§ 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates

Das Sitzungsgeld in Absatz 2 wird auf 20,00 € erhöht.

§ 8 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen

Das Sitzungsgeld in Absatz 1 wird auf 20,00 € erhöht.

Artikel II

(1) Die Hauptsatzung, in der Form der 3. Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung außer Kraft.

Schwollen, 24.09.2024
Heiko Herber
Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.