Bei einsetzendem Frost besteht die Gefahr, dass ungeschützte Hausanschlüsse, vor allem Wasserzähler, Frostschäden erleiden. Um Beschädigungen zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, die Wasserzähler vor Kälte zu schützen.
Auch müssen die Fenster am Wasserzählerstandort geschlossen werden.
Bei evtl. entstehenden Schäden haftet der Anschlussnehmer.