In der Jahreshauptversammlung der Fischereigenossenschaft Birkenfeld/Nahe am 07.11.2024 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5 über die Verwendung des Reinertrages entschieden. Der Beschluss erging wie folgt:
Der Reinertrag wird, so wie in den vergangenen Jahren auch, auf Antrag an die Uferanlieger ausgezahlt und der Restbetrag sowie die Rücklagen stehen für Maßnahmen der Gewässerunterhaltung im weiteren Sinne zur Verfügung.
Die Uferanlieger können nun bis zum 11. Dezember 2024 den Antrag auf Auszahlung des Reinertrages an die Fischereigenossenschaft Birkenfeld/Nahe, Frau Thees, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld,
E-Mail: a.thees@vgv-birkenfeld.de, stellen. Erforderlich ist hier die Angabe der entsprechenden Kontoverbindung mit IBAN sowie der Nachweis über die berechtigten Flurstücke. Dieser Antrag ist jährlich zu stellen.