Gemäß § 97 der Gemeindeordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Stadt Birkenfeld für das Jahr 2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Birkenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 307, öffentlich ausliegt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt haben die Möglichkeit, Vorschläge zu dem genannten Entwurf ab dieser Bekanntmachung innerhalb von 2 Wochen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld oder an die Stadt Birkenfeld, Hauptstraße 9, 55765 Birkenfeld oder per E-Mail (b.heinrich@vgv-birkenfeld.de) einzureichen.
Der Stadtrat wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.