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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Ortsgemeinde Dambach

Aufstellung Ergänzungssatzung und örtliche Bauvorschriften

„Aufm Grünenbaum“

§ 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Dambach beabsichtigt für den nördlichen Ortsrand eine einzelne Außenbereichsfläche (Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Dambach, Flur 3, Flurstück 27/2) als Gemischte Baufläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Die Erschließung der Fläche soll über die Gemeindestraße „Breitwiese“ erfolgen.

Um das erforderliche Baurecht zu schaffen soll eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) erlassen werden. Die Ergänzungssatzung soll die Bezeichnung „Aufm Grünenbaum“ erhalten.

Da der rechtskräftige Flächennutzungsplan die Planungsfläche derzeit als „Grünland“ ausweist wird dieser im Parallelverfahren entsprechend geändert.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dambach fasste in seiner Sitzung am 19.07.2022 folgenden Beschluss:

„Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Aufm Grünenbaum“ für den nachfolgend dargestellten Geltungsbereich sowie die gleichzeitige entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes“.

Die Satzung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Beschlussfassung des Satzungsentwurfes (bestehend aus Geltungsbereich, Planurkunde, Textlichen Festsetzungen und Begründung) erfolgte in der Gemeinderatsitzung am 07.11.2022.

Der Satzungsentwurf (bestehend aus Geltungsbereich, Planurkunde, Textlichen Festsetzungen und Begründung) liegt für die Dauer von einem Monat und zwar von

Montag, 12.12.2022 bis zum Freitag, 20.01.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Bauverwaltung, Auf dem Römer 17 55765 Birkenfeld, Zimmer 7), während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich stehen alle Satzungsunterlagen im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/071.html

zum Download bereit. Ergänzend sind die Auslegungsunterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Dambach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Dambach, 24.11.2022
Ortsgemeinde Dambach
Rene Schilling, Ortsbürgermeister