Gemeinde Ellenberg
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Die Ortsgemeinde Ellenberg stellt den Bebauungsplan „Brunnenbitz“ auf um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.04.2021 vom Gemeinderat gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde zwischenzeitlich durchgeführt.
Planungsinhalt:
Die Ortsgemeinde Ellenberg beabsichtigt, die Entwicklung eines Neubaugebietes in der Flur „Brunnenbitz“ östlich bzw. nördlich der Ortslage (Gemarkung Ellenberg, Flur 2, Flurstücke: 34/2, 33, 31/1 teilweise, 32/1, Flur 5, Flurstücke: 9, 73/27 teilweise).
Das Plangebiet knüpft an die Ortslage an und kann über einen Anschluss von der Kreisstraße (K5) erschlossen werden.
Innerhalb der Ortslage sind aktuell keine freien und verkäuflichen Grundstücke als Bauland verfügbar, die für eine Wohnbebauung herangezogen werden könnten. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, einen Bebauungsplan für ein Neubaugebiet aufzustellen. Er folgt bei der Aufstellung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der im beabsichtigten Plangebiet eine Baulandentwicklung (gemischte Baufläche / geplant) vorsieht. Da aufgrund der Darstellung des Flächennutzungsplanes eine Erschließung nur über bebaute Privatgrundstücke möglich ist, wurde das Plangebiet in den Außenbereich (Grünland) erweitert, um die notwendige Verkehrsanbindung zu gewährleisten.
Die Vorgaben und Belange aus § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB insbesondere hinsichtlich einer Arrondierung der Ortslage wurden beachtet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, da sie unmittelbar an die bestehende Ortslage anschließt, direkt über die bestehende Ortsstraße (K5) erschlossen werden kann und langfristig eine Arrondierung des Ortsteils bewirkt.
Das Plangebiet soll als Dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauNVO genutzt werden, um eine Durchmischung unterschiedlicher Nutzungen im Dorf zu erreichen. Die Festsetzung eines Dörflichen Wohngebietes folgt hierbei den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sowie der einheitlichen Nutzungsmischung (M) in der ganzen Ortslage.
Im Unterschied zum angrenzenden Dorfgebiet dienen Dörfliche Wohngebiete dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss dabei nicht gleichgewichtig sein. Die angestrebte Entwicklung wird durch diese Festsetzung berücksichtigt.
Die Bebauungsplanung sieht eine Erschließungsstraße mit endständigem Wendehammer vor. Es können insgesamt 9 Grundstücke realisiert werden mit Grundstücksgrößen zwischen 500 m² und 800 m². Dies ermöglicht neben einer Wohnbaunutzung auch die Entwicklung von Anlagen für kulturelle Zwecke (z.B.: Dorfgemeinschaftshaus) oder von sonstigen Gewerbebetrieben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen (Geltungsbereich, Planzeichnung, Textliche Festsetzungen) und Anlagen (Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzfachbeitrag, Staubgutachten, Schalltechnisches Gutachten, Erschütterungsgutachten, Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag, Lageplan Straßenbau) sowie allen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen) und zwar von
Montag, 04.12.2023 bis Freitag, 12.01.2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld unter der Internetadresse https://www.vg-birkenfeld.de/101.html zur Einsicht oder zum Download veröffentlicht.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sämtliche Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Zimmer 7) während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (Geoportal) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB abrufbar.
Während der genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mailadresse der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld: a.sommer@vgv-birkenfeld.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Fachbereich 2 / Bauliche Infrastruktur, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen aktuell vor und werden im Internet bereitgestellt bzw. öffentlich ausgelegt:
| 1. | Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen: |
| a. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes |
| b. Bestandsaufnahme des Umweltzustands der Schutzgüter |
| c. Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung und -bewertung, Schutzstatus, Wertigkeit |
| d. Fläche und Boden: Geologie, Bodenfunktionen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Altlasten |
| e. Wasser: Oberflächengewässer, Gewässergüte, Grundwasser, Hochwasservorsorge |
| f. Luft und Klima: klimatische und lufthygienische Vorbelastungen |
| g. Landschaft: Naturraum, typische Landschaftsteile, Erholungseignung |
| h. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Emissionen, Immissionen, Raumstruktur |
| i. Kultur- und sonstige Sachgüter: Erdgeschichtlich bzw. historisch bedeutsame Kulturgüter |
| j. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung/Durchführung der Planung: Wirkfaktoren, insbesondere mögliche erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf Natur und Landschaft, auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Kultur- und sonstige Sachgüter |
| k. Flächenbilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Kompensationsmaßnahmen |
| l. Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichts |
| 3. | Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag zum Bebauungsplan „Brunnenbitz“ in der Ortsgemeinde Ellenberg- Entwässerungskonzept für den Umgang mit Niederschlagwasser |
| 4. | Erschütterungstechnische Untersuchungen für die Erstellung des Bebauungsplans „Brunnenbitz“ in der Ortsgemeinde Ellenberg |
| 5. | Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Brunnenbitz“ der Ortsgemeinde Ellenberg |
| 6. | Prognose der Staubimmissionen im Bebauungsplangebiet 'Brunnenbitz' der Ortsgemeinde Ellenberg |
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden im Internet bereitgestellt bzw. öffentlich ausgelegt:
| Urheber (Behörden, Träger öffentlicher Belange) | Thematischer Bezug |
| Fläche und Boden, Geologie, Altlasten | |
| SGD-Nord, Regionalstelle Koblenz | Bodenschutz, Abfallwirtschaft |
| Landesamt für Geologie und Bergbau | Bergbau, Baugrund, Rohstoffe |
| Wasser | |
| SGD Nord, Regionalstelle Koblenz | Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, Allgemeine Wasserwirtschaft, Grundwasserschutz, |
| Klima, Luft | |
| VGV Birkenfeld,SG Klimaschutz | Nahwärmenetz |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| Generaldirektion Kulturelles Erbe | Behandlung von archäologischen Funden |
| Urheber(Öffentlichkeit) | Thematischer Bezug |
| Bürgerschaft 1 | Lärmimmissionen, Staubimmissionen, Erschütterungen |
Die Umgrenzung des Plangebietes (Geltungsbereich) ist im nachfolgenden Lageplan mit einer schwarzen unterbrochenen Linie gekennzeichnet.
55765 Ellenberg, 20.11.2023
Detlef Kamzela, Ortsbürgermeister