Aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Schwollen vom 07.11.2023 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Im Schluff“
Flur 4, Flurstück 7/2
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf der Pferdeweide“
Flur 4, Flurstück 92/1
Flur 1, Flurstück 58/3
Flur 1, Flurstück 57/17
Flur 1, Flurstück 57/9
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Am Stockburen“
Flur 4, Flurstück 80/8
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Weiherweg“
Flur 1, Flurstück 45 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Schulstraße“
Flur 4, Flurstück 95/7
Flur 4, Flurstück 101
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Am Schmitteweg“
Flur 4, Flurstück 27/7
Flur 4, Flurstück 27/5
Flur 4, Flurstück 26 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Zum Bornflur“
Flur 4, Flurstück 64/2
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„In der Ehr“
Flur 6, Flurstück 4/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„In der Gass“
Flur 4, Flurstück 62
Flur 4, Flurstück 67
Flur 4, Flurstück 68/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Am Sauerbrunnen“ von Hauptstraße bis Einmündung Straße Am Schwimmbad
Flur 5, Flurstück 107/2
Flur 5, Flurstück 108
Flur 5, Flurstück 109
Flur 6, Flurstück 34/12
Flur 6, Flurstück 50
Flur 6, Flurstück 43/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Hauptstraße“ - Seitenstraßen
Flur 5, Flurstück 63/5 (teilweise)
Flur 4, Flurstück 111/4 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Auf den Engelwiesen“
Flur 4, Flurstück 55/21
Flur 3, Flurstück 57/27
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.