Aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Rimsberg vom 09.11.2023 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Hinter dem Backofen“
Flur 11, Flurstück 26/3
Flur 11, Flurstück 32/1
Flur 11, Flurstück 50/1
Flur 11, Flurstück 27/1
Flur 11, Flurstück 32/2
Flur 11, Flurstück 33/1
Flur 11, Flurstück 34/7 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Zu den Wolfsgärten“
Flur 11, Flurstück 51/3
Flur 11, Flurstück 51/2 (teilweise)
Flur 11, Flurstück 34/7 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.