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Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der

Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

der Ortsgemeinde Dienstweiler

für die Jahre 2026 und 2027

dem Gemeinderat zugeleitet wurde und zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld im Rathaus, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, in Zimmer 305 öffentlich ausliegt.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dienstweiler haben die Möglichkeit Vorschläge zum o.g. Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung einzureichen.

Die Vorschläge sind entweder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Adresse siehe oben) bzw. beim Ortsbürgermeister Martin Hey, Auf dem Hübel 19, 55765 Dienstweiler oder per E-Mail an: info@vgv-birkenfeld.de oder an: ob@dienstweiler.de einzureichen.

Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan über die innerhalb der o. g. Auslegungsfrist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und darüber entscheiden.

Ortsgemeinde Dienstweiler, 20.11.2025
gez. Martin Hey, Ortsbürgermeister