Titel Logo
Birkenfelder Anzeiger
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Die „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen“ der Ortsgemeinde Sonnenberg-Winnenberg vom 27.11.2023 wird durch Auslegung im Dienstgebäude I (Rathaus) der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, Zimmer 303, 55765 Birkenfeld, an zehn Werktagen und zwar vom 07.12.2023 bis zum 20.12.2023 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich bekanntgemacht.

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

or Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Sonnenberg-Winnenberg, 01.12.2023
Frank Robbert
Ortsbürgermeister