Aufgrund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Elchweiler vom 27.11.2023 und § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gemeindeordnung werden die nachstehenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„An Estrich“
Flur 3, Flurstück 44/1 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Birkenweg“
Flur 5, Flurstück 86/1
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Im Eck“
Flur 3, Flurstück 50/3
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Talweg“
Flur 3, Flurstück 45/5
Flur 3, Flurstück 45/3 (teilweise)
Flur 5, Flurstück 94
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
„Kelterweg“
Flur 5, Flurstück 74/8 (teilweise)
Flur 5, Flurstück 74/6
Flur 5, Flurstück 75/5 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Das Teilstück der unterquerenden Bachparzelle Flur 5 Flurstück 95 (teilweise) wird in diesem Zuge mitgewidmet.
„Eichenweg“
Flur 3, Flurstück 43/1 (teilweise)
mit der Zweckbestimmung einer „Gemeindestraße“.
Die Widmung wird mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand eines Lageplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Zimmer 2, 55765 Birkenfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erhoben werden.